Haft

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Eine Haft darf antreten wer einen gültigen Haftbefehl vorweisen kann. Erst nachdem man den Haftbefehl vorgelegt hat, kann man sich verhaften lassen. Eine Haft ist sowas ähnliches wie eine Kur. Man führt auf freiwilliger Basis einen Entzug durch. Damit entspricht die Haft in etwa der Fastenzeit, nur dass man durch freundliches Aufsichtspersonal bei dem Verzicht auf bestimmte Dinge unterstützt wird. Man sollte auch nicht vergessen, sich täglich mit Haftcreme einzuschmieren.

Es werden unterschiedliche Arten von Haften unterschieden:

  • Traumhaft: Diese Haft dient dazu, den Betroffenen das Träumen abzugewöhnen. Am einfachsten wird dieses Ziel durch Schlafentzug erreicht. Schwierige Patienten, die auch mit offenen Augen träumen, werden meist durch ununterbrochenes Fernsehen vom Träumen abgehalten.
  • Sagenhaft: In dieser Haft werden gesprächige Menschen geheilt. Die Therapie besteht darin, dass der Mund mit einem Knebel verschlossen und die gesamte Kommunikation über Haftnotizen abgewickelt wird.
  • Nahrhaft: Diese Haft ist für dicke Menschen geeignet, die ein paar Pfund abnehmen wollen. Meistens wird den Betroffenen über einen langen Zeitraum nur Wasser und Brot gereicht.
  • Lachhaft: Personen, die zu viel lachen und ihren Mitmenschen auf die Nerven gehen, können sich in eine Lachhaft begeben. Hier hören sie den ganzen Tag traurige Musik und müssen schlechte Nachrichten lesen. In ganz schwierigen Fällen wird ihnen vorgegaukelt, dass ein naher Familienangehöriger gestorben ist.
  • Ehrenhaft: Personen, die ein übertriebenes Ehrgefühl aufweisen, werden hier systematisch zu unehrenhaften Beschäftigungen angehalten. Dies ist die einzige Form der Haft, die sich auch für den Betreiber der Haftanstalt rechnet, da zu den Maßnahmen auch so unehrenhafte Betätigungen wie Drogenschmuggel und Großbetrug gehören. Natürlich gehen die Gewinne, zumindest offiziell, vollständig an den Haftanstalts-Betreiber, allerdings werden Regelübertretungen in diesem Bereich nicht geahndet, da sie ja ebenfalls unehrenhaft sind.

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