Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung für den Spielleiter

Der Spielleiter hat einstimmig beschlossen, sich gemäß §8 Absatz (a) folgende Geschäftsordnung zu geben:

Artikel 1. Grundsatz

Der Spielleiter soll im Normalfall darum bemüht sein, auf eine strikte Einhaltung aller Regeln und Geschäftsordnungen durch alle Mitspieler hinzuwirken.

Artikel 2. Änderung dieser Geschäftsordnung

Der Spielleiter kann jederzeit mit einfacher Mehrheit eine Änderung dieser Geschäftsordnung beschließen.

Artikel 3. Beschlüsse

Der Spielleiter kann zu internen Entscheidungen entweder in mündlicher Absprache oder öffentlich auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Beschlüsse kommen.

Artikel 4. Rügen

(a) Ein Benutzer soll in der Regel erst dann gerügt werden, nachdem er vom Spielleiter gewarnt wurde.

(b) I. Formverstöße stellen im Normalfall keinen Anlass zu einer Rüge dar.  II. Regelverstöße durch Spielanfänger stellen im Normalfall keinen Anlass zu einer Rüge dar.

(c) Rügen sind im Normalfall unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erteilen.

Artikel 5. (gestrichen)

(Dieser Artikel wurde mit Beschluss vom 13.7. vom Spielleiter für ungültig erklärt.)

Artikel 6. Keine Rügen

(a) Der Spielleiter kann bei gegebenem Anlass beschließen, einem Kamel offziell keine Rüge zu erteilen.

(b) Keine Rügen sind im Normalfall unter Verwendung eines entsprechenden Formulars zu erteilen.