Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung
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Entwurf einer Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat sich durch Beschluss Nr. ... vom ... über eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats gemäß § 8 Buchst. a der Regeln folgende Geschäftsordnung gegeben:
- Artikel A. Mitglieder des Aufsichtsrats.
- (1) Der Aufsichtsrat besteht aus seinen Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen aus Molekülen. Nicht aus Molekülen bestehende Entitäten sind als Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zuzulassen.
- (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats führen die Amtsbezeichnung „Mitgliedin des Aufsichtsrats“ oder wahlweise „Aufsichtsratsmitgliedin“. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats kann statt dessen oder zusätzlich auch die Amtsbezeichnung „Vorsitzende des Aufsichtsrats“ oder wahlweise hierzu „Aufsichtsratsvorsitzende“ führen. Die Amtsbezeichnungen können auch in der männlichen Form geführt werden.
- (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind zur Führung der Amtsbezeichnungen auch außerhalb der Führung der Amtsgeschäfte befugt. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der Eindruck vermieden wird, es handle sich um ein amtliches Tätigwerden. Der Eindruck einer feiernden Behörde ist in jedem Fall zu vermeiden.
- Artikel A.1. Vorsitzender des Aufsichtsrats.
- Vorsitzender und Erstes Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne der Regeln ist das Mitglied des Aufsichtsrats mit dem höchsten Dienstalter.
- Artikel A.2. Dienstalter.
- (1) Das Dienstalter der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des letzten Eintritts des jeweiligen Mitglieds in den Aufsichtsrat.
- (2) Das Jubiläumsdienstalter bleibt hiervon unberührt. Es ist auf Antrag durch mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehenden Bescheid von der Jubiläumsdienstalterfestsetzungsstelle gesondert festzusetzen. Bis zu deren Einrichtung verbleibt es bei der allgemeinen Regelung.
- (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien in absteigender Reihenfolge des Dienstalters aufzuführen. Gleiches gilt für die Auflistung auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat, soweit eine solche vorgenommen wird.
- Artikel B. Anträge an den Aufsichtsrat.
- (1) Anträge an den Aufsichtsrat sind nur in schriftlicher Form möglich.
- (2) Schriftliche Anträge müssen unter Angabe der laufenden Nummer nebst dem Datum der Antragsstellung auf der vom Aufsichtsrat eingerichteten Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Anträge gestellt werden.
- (3) Nur formal richtig gestellte Anträge werden vom Aufsichtsrat innerhalb einer unbestimmten Frist bearbeitet.
- (4) Nachfragen über den momentanen Bearbeitungsstand des jeweiligen Antrags sind nicht möglich.
- (5) Eine Revision/Anfechtung der getroffenen Entscheidungen kann nur im Rahmen der jeweils geltenden Spielregeln erfolgen. Ansonsten ist eine Revision ausgeschlossen. Das Recht auf einen Neuantrag bleibt hiervon unberührt.
(wird fortgesetzt)