Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge

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Bitte stellen Sie hier Ihre Anträge an den Spielleiter.

Bitte beachten!

  • Bitte versehen Sie hier Ihre Anträge gemäß folgenden Schemas mit einem eindeutigen Antragsidentifikationskode (AIFIK):
Jahr-Wochentag-Minute-Ihr Kamelname-fortlaufende Nummer-Stunde-fortlaufender Buchstabe
Beispiel: 2006-Do-52-Wutzofant-1-1-a
  • Formlose Anträge können nicht entgegengenommen werden.
  • Anträge dürfen vom Antragsteller vor der Bearbeitung durch den Spielleiter innverhalb vernünftiger Grenzen beliebig oft verändert werden. Im Falle einer Änderung ist der AIFIK um folgenden Zusatz zu erweitern:
---annerschd-Nummer der Änderung-Monatsnummer-Minute
Beispiel: 2006-Do-52-Wutzofant-1-1-a---annerschd-1-7-53

(Bitte Anträge unterhalb dieser Zeile stellen.)

Antrag Nr. 1 vom 13. Juli 2006

Antrag

Adressat: Spielleiter


Antragsgegenstand:

Antrag auf Aufhebung von Gremien
AFIK 2006-Do-17-Mathekamel-1-18-a---annerschd-2-7-20


Begründung:

Euer Ehren! Ich möchte Anfragen, auf welche Rechtsgrundlage sich die Schaffung der beiden Gremien "Ersatzrad" und "Aktenleichen" stützt. Gem. §9 Absatz b) bedarf die Schaffung neuer Gremien eines Antrags an den Aufsichtsrat und eine anschliessende Genehmigung des Zentralrats der Paragraphenreiter. Da eine solche Genehmigung unsererseits nie erteilt wurde und noch nicht alle Gremien voll besetzt sind (Der Aufsichtsrat hat noch eine vakante Stelle), bitte ich höflichst darum, die oben genannten neuen Gremien aufzulösen und deren Mitglieder zu rügen oder ganz vom Spiel auszuschliessen.


Unterschrift, Datum:
Im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter: Hochachtungsvoll, Mathekamel 18:18, 13. Jul 2006 (CEST)


Anlagen: -



GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Das beanstandete Verhalten entbehrt in der Tat jeglicher regulatorischer Grunzlage.


Ausführendes Organ: Spielleiter


Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 22:12, 13. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Der Spielleiter konnte aus Zeitmangel nicht früher reagieren.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 2 vom 13. Juli 2006

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Do-5-Wolfgang-2-23-b

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Artikel 6 der Geschäftsordnung des Spielleiters: „Keine Rügen“;
hier: Anregung, dem Kamel Wolfgang keine Rüge zu erteilen


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren! Hiermit rege ich an, mir gemäß Artikel 6 der Geschäftsordnung des Spielleiters unter Verwendung des entsprechenden Formulars offiziell keine Rüge zu erteilen.

Begründung: Die Anregung ist trotz fehlender Antragsberechtigung zulässig, da Artikel 6 Buchst. a der Geschäftsordnung des Spielleiters insoweit ein Handeln von Amts wegen vorsieht und daher zur Einleitung eines Verfahrens auf Erteilung keiner Rüge kein förmlicher Antrag und somit keine Antragsberechtigung des anregenden Kamels erforderlich ist. Der Anregung sollte auch in der Sache nachgekommen werden. Es besteht kein Anlass für eine Rüge des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang gemäß § 6 der Regeln in Verbindung mit Artikel 4 der Geschäftsordnung des Spielleiters. Ich bitte daher, das durch die Geschäftsordnung eingeräumte Entschließungsermessen dahingehend auszuüben, dass gemäß Artikel 6 Buchst. b der Geschäftsordnung unter Verwendung eines entsprechenden Formulars ausdrücklich keine Rüge erteilt wird.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 23:05, 13. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Siehe auch: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Geschäftsordnung, Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die Formulierung als Anfrage widerspricht zum Zeitpunkt ihres Einganges beim Spielleiter nicht der Geschäftsordnung des Spielleiters.

Nach eingehender Prüfung wurde in der Tat kein Anlass gesehen, Kamel:Wolfgang eine Rüge zu erteilen. Nach unserem Ermessen wird daher beschlossen, Kamel:Wolfgang offiziell keine Rüge zu erteilen.


Ausführendes Organ: Spielleiter


Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 03:19, 14. Jul 2006 (CEST)


Bemerkungen: Trotz der Formulierung als Anmerkung anstelle eines Antrages ist die nicht katalogisierte Anmerkung des Kamel:Wolfgang in der Sache einem Antrag gleichzustellen und wird daher genehmigt.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nicht-Rügen.jpg

KEINE RÜGE

Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Wolfgang


Genauere Angaben:
Das Verhalten von Kamel:Wolfgang war durch die Vorgaben von §§ 1 Abs. (d), 10, 11 sowie 11a vorgegeben. Von einer Rüge wird daher abgesehen.


Weitere Bemerkungen: Spaßvogel!


Unterschrift, Datum: Wutzofant 03:19, 14. Jul 2006 (CEST)


Nr. 3 vom 15. Juli 2006: Genehmigung von Unterseiten des Aufsichtsrats

Antrag

Adressat: Spielleiter


Antragsgegenstand:

Antrag des Aufsichtsrats auf Genehmigung der Einrichtung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat sowie weiterer Unterseiten gemäß § 9a der Regeln
AIFIK 2006-Sa-20-Wolfgang-3-17-c

Euer Ehren! Hiermit zeige ich unter Vorlage des anliegenden Beauftragungsbeschlusses die Vertretung des Aufsichtsrats an und beantrage in dessen Namen und Auftrag die Erteilung folgender Genehmigung:

„Gemäß § 9a der Regeln wird dem Aufsichtsrat folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:
  1. Dem Aufsichtsrat wird die Einrichtung der neuen Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat gestattet.
  2. Dem Aufsichtsrat wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
  3. Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
  4. Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“


Begründung:

Es ist billig und recht, dass die Regeln auch für den Aufsichtsrat das Erfordernis vorsehen, vor der Einrichtung einer eigenen Unterseite die Genehmigung des Spielleiters einzuholen. Es erscheint im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit autonomer Organe des Spiels angebracht, dem Aufsichtsrat als von den Startregeln vorgesehenem Gremium die Einrichtung weiterer Unterseiten ohne Einzelfallprüfung durch den Spielleiter jedenfalls bis auf Widerruf zu gestatten. Das vorgesehene Prozedere erscheint sachgerecht.


Unterschrift, Datum: Im Auftrag: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 17:21, 15. Jul 2006 (CEST)

Anlagen: Beschluss Nr. 1 des Aufsichtsrats über die Beantragung einer Unterseite des Aufsichtsrats und zur Regelung anderer Fragen



Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 17:24, 15. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Die Erlaubnis umfasst auch das Illustrieren mit Abbildungen.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 4 vom 16.07.06 aka Nr.25/b vom 14.07.06

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen

Begründung:

Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!

Anlagen: Dieser Antrag ist auf 100%gem Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Anträge ohne AIFIK können leider nicht bearbeitet werden.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 01:08, 17. Jul 2006 (CEST)

Bemerkungen: Bitte versehen Sie Ihre Anträge mit einer AIFIK. Die genaue Verfahrensweise ist im Kopfbereich dieser Antragsstellungsseite beschrieben.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 5 vom 17.07.06 aka Nr.4 vom 16.07.06 und aka Nr.25/b vom 14.07.06

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:

Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen
2006-Mo-30-gastantragsteller version 0,9-1-0900-A

Begründung:

Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!

Anlagen: Dieser Antrag ist auf 100%gem Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose


Antrag Nr. 6 vom 18. Juli 2006

Antrag

Adressat: Spielleiter


Antragsgegenstand:

Antrag auf Erlaubnis zur Einrichtung einer Archivseite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge/Archiv
AIFIK 2006-Di-3-Mathekamel-6-11-a


Begründung:

Euer Ehren! Da die allgemeine Antragsseite zusehends aus den Nähten platzt, bitte ich um Erlaubnis, die Unterseite Archiv einrichten zu dürfen gem. §9a Anlegen neuer Seiten der veränderbaren Regeln. Zudem erbitte ich die ausdrückliche Genehmigung, alte Anträge, über die bereits entschieden wurde, zu archivieren und in oben genanntes Archiv verschieben zu dürfen, gestützt auf §12 der veränderbaren Regeln.


Unterschrift, Datum:
Mit ausserordentlicher Hochachtung: Mathekamel 11:03, 18. Jul 2006 (CEST)


Anlagen: -