Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Gremien und Einzelposten ▪ Spielleiter
Bitte stellen Sie hier Ihre Anträge an den Spielleiter.
Bitte beachten!
- Bitte versehen Sie hier Ihre Anträge gemäß folgenden Schemas mit einem eindeutigen Antragsidentifikationskode (AIFIK):
Jahr-Wochentag-Minute-Ihr Kamelname-fortlaufende Nummer-Stunde-fortlaufender Buchstabe
- Beispiel: 2006-Do-52-Wutzofant-1-1-a
- Formlose Anträge können nicht entgegengenommen werden.
- Anträge dürfen vom Antragsteller vor der Bearbeitung durch den Spielleiter innverhalb vernünftiger Grenzen beliebig oft verändert werden. Im Falle einer Änderung ist der AIFIK um folgenden Zusatz zu erweitern:
---annerschd-Nummer der Änderung-Monatsnummer-Minute
- Beispiel: 2006-Do-52-Wutzofant-1-1-a---annerschd-1-7-53
(Bitte Anträge unterhalb dieser Zeile stellen.)
Antrag Nr. 1 vom 13. Juli 2006
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Aufhebung von Gremien
AFIK 2006-Do-17-Mathekamel-1-18-a---annerschd-2-7-20
Begründung:
Euer Ehren! Ich möchte Anfragen, auf welche Rechtsgrundlage sich die Schaffung der beiden Gremien "Ersatzrad" und "Aktenleichen" stützt. Gem. §9 Absatz b) bedarf die Schaffung neuer Gremien eines Antrags an den Aufsichtsrat und eine anschliessende Genehmigung des Zentralrats der Paragraphenreiter. Da eine solche Genehmigung unsererseits nie erteilt wurde und noch nicht alle Gremien voll besetzt sind (Der Aufsichtsrat hat noch eine vakante Stelle), bitte ich höflichst darum, die oben genannten neuen Gremien aufzulösen und deren Mitglieder zu rügen oder ganz vom Spiel auszuschliessen.
Im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter: Hochachtungsvoll, Mathekamel 18:18, 13. Jul 2006 (CEST)
Anlagen: -
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Das beanstandete Verhalten entbehrt in der Tat jeglicher regulatorischer Grunzlage.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 22:12, 13. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Der Spielleiter konnte aus Zeitmangel nicht früher reagieren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 2 vom 13. Juli 2006
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Do-5-Wolfgang-2-23-b
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Artikel 6 der Geschäftsordnung des Spielleiters: „Keine Rügen“;
hier: Anregung, dem Kamel Wolfgang keine Rüge zu erteilen
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Hiermit rege ich an, mir gemäß Artikel 6 der Geschäftsordnung des Spielleiters unter Verwendung des entsprechenden Formulars offiziell keine Rüge zu erteilen.
Begründung: Die Anregung ist trotz fehlender Antragsberechtigung zulässig, da Artikel 6 Buchst. a der Geschäftsordnung des Spielleiters insoweit ein Handeln von Amts wegen vorsieht und daher zur Einleitung eines Verfahrens auf Erteilung keiner Rüge kein förmlicher Antrag und somit keine Antragsberechtigung des anregenden Kamels erforderlich ist. Der Anregung sollte auch in der Sache nachgekommen werden. Es besteht kein Anlass für eine Rüge des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang gemäß § 6 der Regeln in Verbindung mit Artikel 4 der Geschäftsordnung des Spielleiters. Ich bitte daher, das durch die Geschäftsordnung eingeräumte Entschließungsermessen dahingehend auszuüben, dass gemäß Artikel 6 Buchst. b der Geschäftsordnung unter Verwendung eines entsprechenden Formulars ausdrücklich keine Rüge erteilt wird.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 23:05, 13. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Siehe auch: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Geschäftsordnung, Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die Formulierung als Anfrage widerspricht zum Zeitpunkt ihres Einganges beim Spielleiter nicht der Geschäftsordnung des Spielleiters.
Nach eingehender Prüfung wurde in der Tat kein Anlass gesehen, Kamel:Wolfgang eine Rüge zu erteilen. Nach unserem Ermessen wird daher beschlossen, Kamel:Wolfgang offiziell keine Rüge zu erteilen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 03:19, 14. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Trotz der Formulierung als Anmerkung anstelle eines Antrages ist die nicht katalogisierte Anmerkung des Kamel:Wolfgang in der Sache einem Antrag gleichzustellen und wird daher genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Wolfgang
Genauere Angaben:
Das Verhalten von Kamel:Wolfgang war durch die Vorgaben von §§ 1 Abs. (d), 10, 11 sowie 11a vorgegeben. Von einer Rüge wird daher abgesehen.
Weitere Bemerkungen: Spaßvogel!
Unterschrift, Datum: Wutzofant 03:19, 14. Jul 2006 (CEST)
Nr. 3 vom 15. Juli 2006: Genehmigung von Unterseiten des Aufsichtsrats
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Antrag des Aufsichtsrats auf Genehmigung der Einrichtung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat sowie weiterer Unterseiten gemäß § 9a der Regeln
AIFIK 2006-Sa-20-Wolfgang-3-17-c
Euer Ehren! Hiermit zeige ich unter Vorlage des anliegenden Beauftragungsbeschlusses die Vertretung des Aufsichtsrats an und beantrage in dessen Namen und Auftrag die Erteilung folgender Genehmigung:
- „Gemäß § 9a der Regeln wird dem Aufsichtsrat folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:
- Dem Aufsichtsrat wird die Einrichtung der neuen Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat gestattet.
- Dem Aufsichtsrat wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
- Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
- Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“
Begründung:
Es ist billig und recht, dass die Regeln auch für den Aufsichtsrat das Erfordernis vorsehen, vor der Einrichtung einer eigenen Unterseite die Genehmigung des Spielleiters einzuholen. Es erscheint im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit autonomer Organe des Spiels angebracht, dem Aufsichtsrat als von den Startregeln vorgesehenem Gremium die Einrichtung weiterer Unterseiten ohne Einzelfallprüfung durch den Spielleiter jedenfalls bis auf Widerruf zu gestatten. Das vorgesehene Prozedere erscheint sachgerecht.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 17:24, 15. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Die Erlaubnis umfasst auch das Illustrieren mit Abbildungen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 4 vom 16.07.06 aka Nr.25/b vom 14.07.06
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen
Begründung:
Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!
Anlagen: Dieser Antrag ist auf 100%gem Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Anträge ohne AIFIK können leider nicht bearbeitet werden.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 01:08, 17. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Bitte versehen Sie Ihre Anträge mit einer AIFIK. Die genaue Verfahrensweise ist im Kopfbereich dieser Antragsstellungsseite beschrieben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 5 vom 17.07.06 aka Nr.4 vom 16.07.06 und aka Nr.25/b vom 14.07.06
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen
2006-Mo-30-gastantragsteller version 0,9-1-0900-A
Begründung:
Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!
Anlagen: Dieser Antrag ist auf 100%gem Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Das Feld "Anlagen" im Antrag ist falsch ausgefüllt. Dieses Feld ist gegebenenfalls mit Angaben darüber, welche Dinge dem jeweiligen Antrag beiliegen, zu versehen; es ist jedoch nicht dafür vorgesehen, Angaben darüber zu machen, was dem Antrag nicht beiliegt (in Ihrem Fall: Cellulose).
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen, Wutzofant 19:47, 18. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Falls Ihnen weiterhin an der Abgabe einer entsprechenden Erklärung im Zusammenhang mit Ihrem Antragstext gelegen ist, so können Sie die entsprechende Anmerkung auf einem Anmerkungs-Formular vermerken und dieses in Ihrem Antrag im Feld "Anlagen:" referenzieren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag Nr. 6 vom 18. Juli 2006
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Erlaubnis zur Einrichtung einer Archivseite
Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge/Archiv
AIFIK 2006-Di-3-Mathekamel-6-11-a
Begründung:
Euer Ehren! Da die allgemeine Antragsseite zusehends aus den Nähten platzt, bitte ich um Erlaubnis, die Unterseite Archiv einrichten zu dürfen gem. §9a Anlegen neuer Seiten der veränderbaren Regeln. Zudem erbitte ich die ausdrückliche Genehmigung, alte Anträge, über die bereits entschieden wurde, zu archivieren und in oben genanntes Archiv verschieben zu dürfen, gestützt auf §12 der veränderbaren Regeln.
Anlagen: -
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Eine Übersichtlichkeit der allgemeinen Antragsseite in ihrer jetzigen Form kann als nicht mehr gegeben angesehen werden. Der Spielleiter hofft, durch Genehmigung des Antrags seinen Teil zur Wiederherstellung eines annehmbaren Zustandes beizutragen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 18:17, 18. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Diese Erlaubnis erstreckt sich widerruflich und vorbehaltlich des Inkrafttretens einer detaillierteren regelkonformen Regelung (z.B. in Form einer Geschäftsordnung) auch auf das Anlegen von Unterseiten im Namensraum unterhalb von Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge/Archiv.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr.7 vom 19.07.06 aka Nr. 5 vom 17.07.06 aka Nr.4 vom 16.07.06 und aka Nr.25/b vom 14.07.06
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Ablehnung des Löschens vom Gremiun Aktenleichen
2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B
Begründung:
Der Antrag der Löschung ist zurückzuziehen, da die Seite alle Gremien aufzuführen hat, auch die nicht regelkonformen, zumal das in diesem Fall nur durch nachträgliche Erlasse erreicht werden kann!!! Das Anführen des Gremiums Aktenleichen ist durchaus zulässig, weil der Einschreibvorgang vor dem Erlass der Regel §9a)stattfand. Weiterhin ist das Gremium Aktenleichen vor dem vollständigen Zustandekommen aller Gremienmitglieder erfolgt und verfügt zudem über keine legeslative Macht oder Sinnhaftigkeit. Aber Gremium ist Gremium! Und das ist die Gremienseite. Aktenleichen gehören als passiver Teil des Regelsystems zum elementaren Gut der Bürokratie und sind zwingend erforderlich. Ein Fehlen derselben würde zu Verwirrung aller gemeinen Kamele führen und ist daher zu vermeiden. Wo kamelt wird fallen auch Akten runter!
Anlagen: 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-1-0800-A
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-1-0800-A
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Dieser Antrag ist auf 100%em Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: gastantragsteller version 1,0 (einfach) 08:45, 19. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Antrag Nr.24
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Wutzofant
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungssdauer liegt innerhalb der erforderlichen Fristen.
Bemerkungen: Der Antrag muss eingehend geprüft werden.
Datum, Unterschrift: Wutzofant 18:09, 20. Jul 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Entgegen der Ausführungen des Gastkamels erfolgte der (nicht identifizierte) Einschreibvorgang am 13. Juli 2006, während die fragliche Regel bereits am 9. Juli erlassen wurde.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 19:13, 24. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: -derzeit keine-
Vorlage:Bürokratenspiel/Gremien/Spielleiter/Vorlagen/Marketingkacke
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: 1. Ich muss gar keine Anträge mehr formulieren, denn es gilt die Anarschie. 2. Laut §13 ist die obige Ablehnung durch den Spielleiter Wutzofant nichtig.
Ausführendes Organ: Aktenleiche als Zombie unterwegs
Unterschrift des Ausführenden, Datum: gastantragssteller version 1,2 (einfach)11:45, 25.07.2006
Bemerkungen: Wo ist eigentlich die Einspruchsvorlage?
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060728.01b-AnmGkmlFlschAblhngEntschSlltBasPar13
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung der Ablehnung von AIFIK 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B
Hiermit wird folgendes angemerkt:
- Der von Ihnen angesprochene §13 hatte aus an anderer Stelle dargestellten Gründen niemals Gültigkeit. Insofern ist Ihre Ablehnung der Entscheidung des Spielleiters zur AIFIK 2006-Mi-45-gastantragsteller version 1,0-2-0800-B aufgrund Ihrer Berufung auf §13 ebenfalls nichtig.
- Allgemein verwendbare Vorlagen wie z.B. eine Vorlage für Einsprüche kann jedes Kamel selbst erstellen und auf der Seite Bürokratenspiel/Vorlagen allgemein verfügbar machen. Der Spielleiter empfiehlt dem Kamel:Gastkamel, im Bedarfsfall die entsprechende Seite aufzusuchen und schamlos den Quelltext anderer Vorlagen zu kopieren und entsprechend anzupassen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:48, 28. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: -/-
Antrag Nr. 8 vom 20. Juli 2006
Adressat: Spielleiter
AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a
Antragsgegenstand:
Erlaubnis zum Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten
Begründung:
Euer Ehren! Die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter haben einstimmig beschlossen, um die Erlaubnis zum Anlegen einer Gremiumsseite für den Zentralrat der Paragraphenreiter Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter sowie weiterer Unterseiten zu bitten.
Dies wäre verschiedensten Zwecken dienlich. Zum einen würde die allgemeine Antragsseite entlastet, andererseits hoffen wir, so unsere Arbeiten noch besser erledigen zu können. Auch kann dann unsere interne Geschäftsordnung erarbeitet werden. Noch dringender ist es, die in §9 Absatz (b) geforderten neuen Gremien vorzuschlagen und deren Regeltexte auszuarbeiten, damit sie anschliessend zur Genehmigung an den Aufsichtsrat überwiesen werden können.
Da sich auch Wolfgang positiv für unser Vorhaben ausgesprochen hat, bitte ich den Spielleiter, diesen Antrag gestütz auf §9a Anlegen neuer Seiten zu genehmigen.
Freundlichsten Dank!
Anlagen: -
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
- Entsprechende Erlaubnis ist befristet bis Sonntag, 23.7.2006, 23:59h
- Das Neuanlagen von Seiten ist beschränkt auf Seiten, welche im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erfolgen
- Diese Erlaubnis kann, auch rückwirkend, jederzeit und ohne weitere Angabe von Gründen vom Spielleiter ganz oder in Teilen widerrufen oder mit weiteren Einschränkungen belegt werden.
- Im Rahmen dieser beschränkten Erlaubnis angelegte Seiten können jederzeit und ohne weitere Angaben von Gründen durch den Spielleiter geändert, entfernt oder unbrauchtbar gemacht werden.
Begründung:
- Ihr Antragstext gibt lediglich Hinweise, welchen Aufgaben die zukünftig einzurichtenden Seiten dienen könnten; er legt dies jedoch nicht unmissverständlich als ausschließliches Ziel fest, so dass der Spielleiter hier potenziell weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten sieht.
- Ihr Antragstext spezifiziert nicht, unter welchen Bedingungen der Spielleiter seine Erlaubnis wieder entziehen kann.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 18:53, 20. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Ihr Antrag wird lediglich aufgrund der gebotenen Eile und aufgrund der Fürsprache durch Vertreter des Aufsichtsrates genehmigt. Eine umfassende Neuformulierung Ihres Antrages unter Berücksichtung der o.g. Punkte ist dringend erforderlich. Eine Orientierung am entsprechenden sinnverwandten Antrag des Aufsichtsrates erscheint sinnvoll, ist jedoch nicht unbedingt erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060724.19a-VfggFrstGenAnlgnNrStnZntrlrtDPrgrphnrtr
Hiermit wird folgendes verfügt:
Die in der Genehmigung des Antrags Nr. 8 vom 20. Juli 2006 gewährte Frist wird hiermit um eine Woche verlängert.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß entsprechenden Beschlusses.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 19:16, 24. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Erlaubnis zum Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten; hier: eingeschränkte Genehmigung des Spielleiters vom 20. Juli 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Herr Spielleiter! Vor dem Hintergrund der Begründung der oben genannten Entscheidung rege ich unter Bedacht auf die Grundsätze der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Selbstbindung der Verwaltung die nochmalige Überprüfung der Genehmigung des Spielleiters vom 13. Juli 2006 zum Antrag Nr. 18 vom 13. Juli 2006 im Lichte der tragenden Entscheidungsgründe der oben genannten Entscheidung oder der oben genannten Entscheidung im Lichte der vorgenannten Entscheidung an.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 22:51, 20. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: AR-Schreiben vom 27. Mai 1963 (ARBl. S. 895)
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Wutzofant
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungssdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.
Bemerkungen: Dieser Bearbeitungshinweis bezieht sich auf die Anmerkung des Kamel:Wolfgang vom 21. Jul 2006 zur AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a.
Datum, Unterschrift: Wutzofant 19:35, 21. Jul 2006 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Antrag Nr. 34 vom 24. Juli 2006
EILT!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter; Kopie an Spielleiter
Antragsgegenstand:
Wahrung der UNO-Richtlinien, manifestiert in der Charta der unveräußerlichen Menschenrechte
Begründung:
Unter Berufung auf eine Anweisung von ganz ganz oben (siehe Bibel, Genesis 2;3: Und Gott segnete den siebenten Tag und heiligte ihn, weil er an ihm ruhte von allen seinen Werken, die Gott geschaffen und gemacht hatte.) fordere ich die Verankerung eines Ruhetages auf legislativer Basis.
Hinzuzufügen ist der §x:
- Am Montag wird _nicht_ gearbeitet.
- a.) Anträge, die an einem Montag eingereicht wurden, dürfen weder bearbeitet, noch zur Kenntnis genommen werden.
- b.) Beschlüsse, Vetos, Einprüche, Genehmigungen, Rügen (etc.), die an einem Montag erfasst wurden, entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage und dürfen ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen werden.
Eine Ablehnung dieses Antrages widerspricht der Encharta der Menschenrechte und wird vom internationalen Völkerbund nicht akzeptiert. Änderungen in Farbe und Design, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
Anlagen: Alle Anlagen sind offiziell ausliegend.
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 34 vom 24. Juli 2006
Unterschrift, Datum: Wutzofant 18:55, 24. Jul 2006 (CEST)
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Antrag Nr. 8 vom 26. Juli 2006
EILT!
Adressat: An den Spielleiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Berichtigung der Antragsseite
2006-Mi-35-Doppelnull-1-17-a
Begründung:
Euer Ehren! Ich beantrage die Berichtigung der oben genannten Seite aufgrund eines falschen Eintrages.
Kamel:C_80.133_PO_19.204 hat mit Eintrag vom 26. Juli 2006 14:56 Uhr (CEST) Antrag Nr. 41 eingereicht, welcher 'ohne Antrag gültig' sei. Folglich erfolgte dieser Vorgang ohne Verwendung eines für einen Antrag erforderlichen Antrages. Desweiteren handelt es sich hierbei nich um einen ohne Unterschrift gültigen Antrag sondern um eine ohne Antrag gültige Unterschrift, mithin gar nicht um einen Antrag, sondern um eine Unterschrift, welche keinen Antrag darstellt. Die Bezeichnung 'Antrag Nr. 41' ist demnach falsch und kann zu Verwirrungen nachfolgender Antragssteller führen. Aufgrund § 2 Absatz (a) §§ 5 Spielregeln (analog) ist die Antragsseite demnach zu berichtigen.
Anlagen: keine
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die Argumentation der Doppelnull wurde nach eingehender Prüfung als korrekt eingestuft.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 01:40, 28. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Die im Antragstext vorgeschlagene Handlung wird unmittelbar im Anschluss an diese Genehmigung in die Tat umgesetzt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Mi-35-Doppelnull-1-17-a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antragsidentifikationskode
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Beim Ausfüllen des obigen Antrages war mir unklar, ob sich die Anweisung den Antrag mit einem eindeutigen Antragsidentifikationskode zu versehen hinsichtlich der Fortläufigkeit der fortlaufenden Nummer sowie des fortlaufenden Buchstabens auf die Anträge insgesamt oder auf die Anträge eines Kamels beziehen. Da sich auch aus der Gesamtbetrachtung der bisher gestellten Anträge keine klare einheitliche Line zu ergeben scheint, entschied ich, dass sich die Fortläufigkeit auf die Anträge eines jeden Kamels bezieht. Grundlage für meine eigenmächtige Entscheidung ist der Hinweis am Ende der Willkommensnachricht auf der Eingangsseite des Spielleiters, dass 'jedes Kamel gemäß §6 Absatz (a) der Spielregeln verfahren' kann. Zwar handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Unklarheit bezüglich der Spielregeln iSd § & Absatz (a) Spielregeln, sondern um eine Unklarheit bezüglich einer Anweisung des Spielleiters. Eine solche ist allerdings eine nachrangige Regelung und für diese kann im Erst-Recht-Schluß nichts anderes gelten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 17:46, 26. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060728.01a-AnmDpplnllAnmAIFIKfrtlfndBchstb
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Berechnung des Antragsidentifikationskodes durch Kamel:Doppelnull in AIFIK 2006-Mi-35-Doppelnull-1-17-a
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ihr Verhalten in o.g. Angelegenheit war korrekt.
Allerdings haben Sie Ihrer Anmerkung versehentlich denselben AIFIK wie Ihrem ursprünglichen Antrag gegeben. Darüberhinaus vermag der Spielleiter in §6 Absatz (a) keinerlei Ermächtigung an einzelne Kamele, im Spiel einfach nach freiem Belieben, im Vertrauen darauf, dass weitere spielregulatorisch Instanzen und somit nach §6 Absatz (a) letztlich der Spielleiter den ordnungsgemäßen Verlauf gewährleisten wird, verfahren zu können, zu erkennen. Der Hinweis auf §6 Absatz (a) ist lediglich ein Hinweis auf das Recht, dem Spielleiter in entsprechenden unklaren Situationen anrufen zu können.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:40, 28. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: -/-
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Fr-59-Doppelnull-2-12-b
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Sllt-Wzft-20060728.01a-AnmDpplnllAnmAIFIKfrtlfndBchstb
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Verwendung desselben AIFIK für den Antrag und die Anmerkung kein Versehen oder Fehler war. Denn laut den Antragsstellungsformalitätenhinweisen sind Anträge mit einem eindeutigen Antragsidentifikationskode zu versehen. Bei meiner auf den Antrag folgenden Anmerkung handelt es sich aber eben um eine Anmerkung und nicht um einen Antrag. Da euer Ehren bereits bestätigt haben, dass sich die Anweisung den Antrag mit einem eindeutigen Antragsidentifikationskode zu versehen hinsichtlich der Fortläufigkeit der fortlaufenden Nummer sowie des fortlaufenden Buchstabens nicht auf die Anträge insgesamt sondern auf die Anträge eines Kamels beziehen, ist davon auszugehen, dass sich die Fortläufigkeit der fortlaufenden Nummer sowie des fortlaufenden Buchstabens auch auf jede Mitteilungsform beziehen muss. Es kann nicht sein, dass die Fortläufigkeit der fortlaufenden Nummer sowie des fortlaufenden Buchstabens eines Antrages bei der Fortläufigkeit der fortlaufenden Nummer sowie des fortlaufenden Buchstabens einer Anmerkung fortläuft. Da es sich sowohl bei meinem Antrag als auch meiner Anmerkung um den/die erste(n) auf dieser Antragsseite handelt, waren die AIFIKs korrekt.
Ich gebe aber zu Bedenken, dass bislang nur Vorgegeben ist, dass Anträge mit einem Antragsidentifikationskode zu versehen sind. Eine Regelung, dass auch Anmerkungen zu Anträgen mit einem Anmerkungssidentifikationskode zu versehen sind gibt es derzeit nicht. Demnach hätte die Anmerkung auch gar keinen Anmerkungssidentifikationskode gebraucht und als Vorgangsummer hätte auch etwa KamDDwzdAvvnekklAdemddamgwmddgsnsguwiuaKvansggwwsdugm genügt. Diesbezüglich bedarf es auch der Klärung, wie euer Ehren zu der Vorgangsnummer Sllt-Wzft-20060728.01a-AnmDpplnllAnmAIFIKfrtlfndBchstb kommt.
Weiterhin ist es fraglich, ob die Vorgabe, dass Anträge mit einem Antragsidentifikationskode zu versehen sind überhaupt in hinreichender Form zustandegekommen ist, da sich hierzu keine Unterlagen, Entscheidungen oder Veröffentlichungen finden lassen.
Soweit ich den Hinweis des Spielleiters, dass 'zur Zeit (...) jedes Kamel gemäß §6 Absatz (a) der Spielregeln verfahren' könne fälschlich aufgefasst habe und hiervon den §6 Absatz (a) Satz 2 Spielregeln als mitumfasst ansah, bitte ich höflichst um Entschuldigung, dass ich mir somit eine Entscheidungsbefugnis des Spielleiters angemaßt habe. Ich bitte darum zu meinen Gunsten den nicht eindeutigen Wortlaut des Hinweises zu berücksichtigen, welcher die Tatsache, dass von dem Hinweis lediglich § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln umfasst sein soll nicht klar zum Ausdruck bringt. Zumal § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln das Antragsrecht diesbezüglich nicht einschränkt und ein solcher Antrag gemäß §§ 2 Absatz (a), Absatz (b)iVm § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln bereits laut Spielregeln jedem Kamel offensteht und der Hinweis des Spielleiters - soweit dieser sich lediglich auf § 6 Absatz (a) Satz 1 Spielregeln bezieht - keine weitergehenden Regelungen oder Rechte beinhaltet. Auch bitte ich zu berücksichtigen, dass mein Vorgehen zu keinen Formfehlern führte, mithin also folgenlos blieb. Deshalb bitte ich höflichst um keine Rüge.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 13:05, 28. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060729.01b-AnmAnm00allgAIFIKFrg
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 2006-Fr-59-Doppelnull-2-12-b
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Mitspieler!
- In der Tat wäre, da ein Kennzeichnungsschema nur für Anträge vorgeschrieben ist, die Kennzeichnung Ihrer Anfrage mit dem Zeichen KamDDwzdAvvnekklAdemddamgwmddgsnsguwiuaKvansggwwsdugm statthaft. Es wird jedoch angemerkt, dass ein solches Aktenzeichen einfach nur scheiße aussieht.
- Die Vergabe des Aktenzeichens Sllt-Wzft-20060728.01a-AnmDpplnllAnmAIFIKfrtlfndBchstb erfolgte durch den zuständigen Sachbearbeiter, welcher Ihnen, falls gewünscht, entsprechend Auskunft erteilen oder Sie weiterverweisen kann.
- Die Regelung bezüglich der Vergabe von AIFIK-Nummern ist durch Artikel 7 der Geschäftsordnung des Spielleiters gedeckt.
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:19, 29. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: unten
Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Doppelnull
Genauere Angaben:
Die kleineren Geschäftsordnungsverstöße durch Kamel:Doppelnull sind als nicht rügenbewehrt anzusehen.
Weitere Bemerkungen: Der Spielleiter hatte nie die Absicht, das Kamel:Doppelnull in dieser Sache zu rügen.
Unterschrift, Datum: Wutzofant 01:19, 29. Jul 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-So-21-Doppelnull-3-0-c
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: keine Rüge vom 29. Juli 2006 1:19
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Ich bestätige den Erhalt keiner Rüge. Allerdings muss ich anmerken, dass im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen eine Geschäftsordnung sondern gegen § 6 Absatz (a) Satz 2 Spielregeln vorlag
Hochachtungsvoll
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:28, 30. Jul 2006 (CEST) Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“ sowie vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter in spe
Siehe auch: -
Antrag Nr. 9 vom 28. Juli 2006
EILT!
Adressat: An den Spielleiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Sperrung der allgemeinen Antragsseite
2006-Fr-52-Doppelnull-2-14-b
Begründung:
Euer Ehren! Ich beantrage die Sperrung der oben genannten Seite aufgrund formalproblematischer Gefahren. Im einzelnen siehe Antrag vom 28. Juli 14:45 (CEST) zum Antrag Nr. 42 vom 28. Juli 2006
Anlagen: keine
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die derzeitige Situation ist aus Sicht des Spielleiters mit konventionellen Mitteln zu lösen. Insofern sieht der Spielleiter von der Absperrung einer für den Spielverlauf eine solche herausragende Bedeutung aufweisenden Seite sowie gemäß insbesondere der von der neuen recht Schreibung vorgesehenen Interpunktionsregeln von der Setzung von Kommata in diesem nun doch recht lange geratenen und somit auch fälschlicherweise strukturlos erscheinenden Satz ab.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant 01:19, 29. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Der Vorgang steht jedoch weiterhin unter Beobachtung durch den Spielleiter.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag Nr. 10 vom 30. Juli 2006
EILT!
Adressat: An den Spielleiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf dringliche Bearbeitung; Hilfsweise Antrag auf Fristverlängerung
2006-So-38-Doppelnull-3-12-c
Begründung:
Euer Ehren! In Anbetracht der angespannten Spiellage und der dringlich bevorstehenden Aufgaben des Zentralrats der Paragraphenreiter beantrage ich die dringliche Bearbeitung des Antrages Nr. 8 auf Erlaubnis zum Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter und weiterer Unterseiten vom 20. Juli 2006 im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Anmerkung AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a vom 20. Juli 2006.
Hilfsweise beantrage ich die Verlängerung der Frist der eingeschränkten Genehmigung vom 20. Juli 2006 in Verbindung mit der diesbezüglichen Verfügung vom 24. Juli 2006.
Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit hat dieser Antrag für das Fristende der eingeschränkten Genehmigung vom 20. Juli 2006 in Verbindung mit der diesbezüglichen Verfügung vom 24. Juli 2006 aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung durch den Spielleiter.
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060730.16a-Vfgg2VrlggErlbnsZtrrtDPgphrtrEigStn
Hiermit wird folgendes verfügt:
Die in der eingeschränkten Genehmigung im Zusammenhang AIFIK 2006-Do-29-Mathekamel-8-14-a anberaumte Frist wird hiermit auf den
- 5. August, 13:27 Uhr MESZ
nochmals verlängert.
Desweiteren wird verfügt, dass nach Ablauf dieser zum zweiten Mal verlängerten Frist die eingeschränkte Genehmigung vorläufig weitere, durch Spielleiter oder Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung jederzeit kündbare weitere vorläufige Gültigkeit erhält, bei der jedoch noch neben den in der ursprünglichen eingeschränkten Genehmigung formulierten zusätzlich folgende Einschränkungen gelten:
- Entsprechende Änderungen bzw. Erweiterungen der Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter sind an Wochentagen, deren Namen mit den Buchstaben a–g sowie n–z beginnen, nur dann erlaubt, wenn sie von einem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, dessen Kamelname eine ungerade Anzahl an Buchstaben aufweist, vorgenommen werden. An anderen Wochentagen sind entsprechende Handlungen hingegen ausschließlich durch Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter, deren Kamelname eine gerade Anzahl an Buchstaben aufweist, erlaubt.
- Das Anlegen neuer oder Editieren bestehender Seiten des Zentralrates ist zusätzlich nicht erlaubt, wenn die momentane amtliche Uhrzeit in Петропавловск-Камчатский
- eine Stundenzahl aufweist, welche das Produkt von genau zwei voneinander verschiedenen Primzahlen ist
- oder eine Minutenzahl aufweist, welche eine Primzahl ist.
- Änderungen oder Erweiterungen der Seiten des Zentralrates der Paragraphenreiter durch andere Spielteilnehmer, welche nicht Mitglieder des Zentralrates der Pragraphenreiter sind, sind abweichend von diesen Regelungen generell und uneingeschränkt möglich; dies jedoch nur unter der Vorbediungung eine entsprechenden öffentlich gemachten Autorisierung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter im Eilverfahren gemäß Schnellentscheid.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant 16:48, 30. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Bei Unsicherheiten bezüglich der Definition von Primzahlen sowie zur schnellen Überprüfung einer Zahl auf Primalität werden in diesen Dingen weniger bewanderte Mitspieler auf wikipedia:de:Primzahl sowie [1] verwiesen. Insbesondere wird angemerkt, dass die Zahl 2 die einzige gerade Primzahl ist.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-So-52-Doppelnull-4-21-d
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Sllt-Wzft-20060730.16a-Vfgg2VrlggErlbnsZtrrtDPgphrtrEigStn
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Zunächst möchte ich mich im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter für die schnelle Entscheidung und die erneute Fristverlängerung bedanken. Euer Ehren hat hierdurch eine bedrohliche Situation für das Bürokratenspiel abgewendet.
Allerdings wehre ich mich entschieden gegen die Auflagen, welch ab dem 5. August 13:27 Uhr (CEST) gelten sollen!
Ich bin jedoch zuversichtlich, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter die ihm gegebene Fristverlängerung nutzen wird, um eine umfassende Neuformulierung des Antrags - unter Berücksichtung der in der eingeschränkten Genehmigung vom 20. Juli 2006 aufgeführten Punkte - einzureichen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 22:57, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“
Siehe auch: -
Nr. 11 vom 30. Juli 2006: Auslegung der Regeln betreffend die Rundensiegerernennungskonferenz
Adressat: An den Spielleiter
Antragsgegenstand:
Auslegung der Regeln betreffend den Status der Rundensiegerernennungskonferenz
AIFIK 2006-So-15-Wolfgang-4-14-d
Euer Ehren! Gemäß § 6 Buchst. a der Regeln wird dem Spielleiter hiermit folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist der Begriff des Gremiums im Sinne der Regeln so auszulegen, dass hiervon auch die Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a der Regeln umfasst wird?
Begründung:
Hinsichtlich des Status der Rundensiegerernennungskonferenz hat sich eine Unklarheit ergeben. In der Annahme, dass es sich bei dieser Institution um ein Gremium im Sinne der Regeln handle, habe ich die Rundensiegerernennungskonferenz gestern auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien angeführt, auf der angabengemäß „ausschließlich Posten und Gremien gemäß der momentan gültigen Spielregeln aufzuführen“ sind. Dabei legte ich meiner Einschätzung zu Grunde, dass es sich bei der Rundensiegerernennungskonferenz um eine in den Regeln vorgesehene, gemäß den Regeln zu bildende, aus Spielteilnehmern bestehende Institution innerhalb des Spiels handelt, der in den Regeln bestimmte Aufgaben und Befugnisse zugewiesen werden, sodass ich die Merkmale eines Gremiums als erfüllt ansehen zu dürfen glaubte. Da die Einstufung als Gremium oder Nicht-Gremium jedoch nicht unerhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, bitte ich den Spielleiter hiermit um die nach den Regeln ihm vorbehaltene verbindliche Klarstellung.
Anlagen: § 5a der Regeln. Rundensiegerernennungskonferenz und Punktzahlregelsystemerstellungsrat.
