Frühstückspause

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Die Frühstückspause ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Mittagpause. Den Beamten steht sie aufgrund § 27, Absatz 14 Bundesbesoldungsgesetz zu, den anderen als Brauchtum. Voraussetzung für eine Frühstückspause ist, dass man schon bei Arbeitsbeginn schwitzt. Dies kann man durch ein entsprechendes Training erreichen. Notfalls hilft autogenes Schweißtraining. Selbstverständlich ist in der Frühstückspause nur gesundes Essen erlaubt, z.B. Obst und Schwarzbrot. Nicht erlaubt ist Schokolade oder Bier.