Bitte legen Sie einen Datenträger in Laufwerk D: ein

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ERWISCHT!- Laufwerk D: existiert nicht! Und außerdem ist die private Haltung von Lasten- und Datenträgern laut UNO-Konvention (wegen der erweiterten Kamel- und Menschenrechte) untersagt. Setzen Sie unverzüglich ihre(n) Datenträger auf freien Fuß und zeigen Sie sich selbst bei der Kommission der Lasten- und Datenschützer an, damit Sie einer Ihrem Vergehen angemessenen Bestrafung zugeführt werden können. Wird die Selbstanzeige unterlassen, so werden Sie von nun an von Kamelbissen gepeinigt werden, dass Ihnen Hören und Sehen vergeht.