Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge

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Version vom 29. November 2006, 19:52 Uhr von Ameise (Diskussion | Beiträge) (ohne Antrag unbürokratisch geKATet)
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Hinweis

Diese Seite wurde noch nicht offiziell für das Stellen von Anträgen an den Zentralrat der Paragraphenreiter freigegeben. Ein Beschluss für die Freigabe ist noch ausstehend.

Nr. 1 vom 26.11.2006

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter, Aufsichtsrat


Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621a

Antragsgegenstand:

Sofortmaßnahmen zum Schließen einer Regelungslücke


Begründung:

Eure Ehren! Werte Zentralreiter!

Nach aufmerksamer Lektüre der momentan gültigen Regeln kommt der Unterzeichner nicht umhin festzustellen, dass die bestehenden Regelungen offensichtlich nicht ausreichend sind, um Anträge von Kamelen, welche bislang keine Befugnisse nach §3 Absatz (c) erworben haben, bei welchen es sich um andere Anträge als Anträge gemäß §3 Absatz (b) handelt, für ungültig zu erklären.

§3 Absatz (c) legt lediglich fest, dass entsprechend autorisierte Kamele zukünftig bei beliebigen Organen beliebige Anträge stellen können. Diese Regel erklärt solche Anträge für den Fall einer nicht vorhandenen Autorisierung nach §3 Absatz (c) jedoch nicht pauschal für ungültig. Eine solche Ungültigkeitserklärung könnte beim derzeiten Stand lediglich im Rahmen einer Geschäftsordnung erfolgen, beispielsweise in Form einer Regelung, dass entsprechende Anträge an das jeweilige Organ nicht zulässig sind. Solche Regelungen sind jedoch bislang in keiner Geschäftsordnung verankert worden.

Nach Ansicht des Unterzeichners erfordert die momentane Situation dringendst Gegenmaßnahmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerer Missbrauch dieser Regelungslücke in §3 zu erwarten ist, bzw. möglicherweise sogar schon erfolgt ist. Der Unterzeichner beantragt daher bei allen potenziell betroffenen Organen, insbesondere den Hauptorganen, als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Missbrauchs, dass diese ihre Geschäftsordnungen dahingehend abändern, dass zukünftig lediglich Anträge von Kamelen zulässig sind, welche gemäß §3 Absatz (c) antragsberechtigt sind. Im Falle des Aufsichtsrates sind natürlich Ausnahmen nach §3 Absatz (b) zu erteilen.


Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:52, 26. Nov 2006 (CET)

Anlagen: derzeit keine; Nachtrag vorbehalten



Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Wie aus der Versionsgeschichte dieser Antragsseite ersichtlich, hat Kamel:Wutzofant die Seite Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge angelegt. Das Anlegen neuer Seiten erfordert gem. § 13 der Spielregeln die Erlaubnis des Spielleiters. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wurde eine ebensolche Erlaubnis durch den Spielleiter erteilt (siehe Antrag Nr. 11 (allg.)) Der Unterzeichnete stellt jedoch fest, dass der Antragssteller kein Zentralratsmitglied ist. Folglich muss sein Begehren wegen Formfehlern abgewiesen werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen: Mathekamel 11:42, 27. Nov 2006 (CET)


Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 2 vom 26.11.2006 - Aufnahme ins laufende Spiel; Einrichtung einer Untersuchungskommission

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter


Antragsnummer: Wzft-Antr-2006112621b

Antragsgegenstand:

Antrag auf Aufnahme ins laufende Spiel


Begründung:

Euer Ehren! Werte Zentralreiter!

Hiermit stelle ich Antrag auf Aufnahme ins laufende Spiel und möchte meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass mir die zukünftige Arbeit in einem eigenverantwortlichen Posten bzw. die Mitarbeit in einem neugegründeten Organ ermöglicht wird. Gemäß §12 Absatz (a) Satz 2 folgt mein Begründungstext.

Wie in Antrag Nr. 22 (AZ: Wzft-Antr-2006112621a) beschrieben ist, bietet die derzeitige Fassung des §3 aufgrund massiver Lücken in der Formulierung mannigfaltige Missbrauchsmöglichkeiten des Antragswesens, welche das Bürokratenspiel in seinen Grunzfesten erschüttern könnten. Hier ist schonungslose Aufklärung erforderlich, wie zu diesem Zustand kam und welche Folgen zu erwarten sind. Insofern wäre die Einrichtung einer Untersuchungskommission angebracht, welche (a) untersucht, wie es zum Entstehen dieser Regelungslücke kommen konnte, und welche darüberhinaus (b) untersucht, inwiefern die Lücke bereits missbräuchlich ausgenutzt wurde.

Der Unterzeichner stellt sich freiwillig zur Mitarbeit in einer (oder mehreren) entsprechenden Untersuchungskommission(en) zur Verfügung.

Als weiteren Mitarbeiter in der Kommission wird hiermit der Aktenlaich vorgeschlagen, da wegen des aufgrund seiner bisher getätigten Äußerungen zu erwartenden Verhaltens ein erheblicher Einfluss auf die Effizienz und Arbeitsfähigkeit der Untersuchungskommission zu erwarten ist.

Mit freundlichem Grunzen,


Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:52, 26. Nov 2006 (CET)

Anlagen: derzeit keine, Nachtrag vorbehalten



Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Wie aus der Versionsgeschichte dieser Antragsseite ersichtlich hat Kamel:Wutzofant die Seite Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Anträge angelegt. Das Anlegen neuer Seiten erfordert gem. § 13 der Spielregeln die Erlaubnis des Spielleiters. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter wurde eine ebensolche Erlaubnis durch den Spielleiter erteilt (siehe Antrag Nr. 11 (allg.)) Der Unterzeichnete stellt jedoch fest, dass der Antragssteller kein Zentralratsmitglied ist. Folglich muss sein Begehren wegen Formfehlern abgewiesen werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit freundlichem Grunzen: Mathekamel 11:43, 27. Nov 2006 (CET)


Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.