Islahm
Version vom 22. Mai 2007, 00:07 Uhr von 83.135.193.30 (Diskussion)
Also nach §156 abs.42 Strafgesetzbuch Stand 2007 können sich vor Gericht gezogen wegen Glaubensschädigung deshalbe sage ich dir du Mothersucker lass essssssss
einmal penner immer penner....mein bruder hat recht...hör auf damit vallah hör auf