Notlüge
Version vom 30. Mai 2007, 15:39 Uhr von Kamelokronf (Diskussion | Beiträge)
Die Wahrheit ist, dass hier jemand im Moment des Zustandekommens eines Notlügeverhältnisses zwischen Ihm und der/dem Notbelogenen gerne die Lüge als Wahrheit hätte, zumindest für einen Moment.
Also wird Wahrheit hier zu Phantasie, und das hat noch keinem geschadet.
Notlügen sind moralisch zulässig innerhalb der ersten 48 Stunden, danach wird jeweils ein Einzelfallberater konsultiert.
Siehe auch: Ich bin schon Mitglied Nicht zu verwechseln mit: Notwehr