Eichhörnchen

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Die Gattung der Hörnchen umfasst sehr viele und verschiedene Arten. Um dieses Durcheinander zu beseitigen, wurde beschlossen, ein Einheitshörnchen einzuführen. Die auf die neue Einheitsnorm geeichten Hörnchen werden als Eichhörnchen bezeichnet. Laut Hörncheneinfuhrgesetz der EU vom 31.2.2000 (HEG-EU, § 23) ist die Einfuhr ungeeichter Hörnchen nach Europa nicht mehr gestattet. Die Ausfuhr in Länder der dritten Welt wird aber noch toleriert, so wie ohnehin alles dorthin geschafft wird, daß hier den Menschen schaden könne. Die merken das doch gar nicht.

Dafür dürfen allerdings Eichhörnchen nicht ausgeführt werden. Die genauen Ausführungsbestimmungen legen fest, dass sie zwar in, aber nicht aus Europa ausgeführt werden dürfen. Am liebsten lassen sich Eichhörnchen in vegetarische Restaurants ausführen.