Embryonalwahlrecht
Mit dem Embryonalwahlrecht bezeichnet man ein Wahlrecht von der Geburt. Verfechter des Embryonalwahlrechts wollen, dass niemand wegen seines Alters bei der Wahl diskriminiert wird. Das Embryonalwahlrecht wurde durch die modernen Erfolge der Medizin ermöglicht, die ermöglichen, dem Embryo eine Wahlmaschine durch ein Endoskop zur Verfügung zu stellen und hierdurch eine wesentliche Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Vom Embryonalwahlrecht abgegrenzt werden muss das Familienwahlrecht, bei der allein die Mutter soviele zusätzliche Stimmen erhält, wie sie Embryonen in sich trägt. Die Mutter übt das Stimmrecht für ihre ungeborenen Kinder treuhänderisch aus und strebt dabei Einvernehmen an. Problematisch ist, dass die Embryonen ihre Entscheidungen der Mutter mitteilen müssen, was sich in der Praxis schwierig erweist und zugleich gegen die Geheimheit der Wahl verstößt. Außerdem können die Eltern etwas völlig anderes auf den Zettel schreiben, ohne dass der Embryo etwas mitbekommt.
Aus diesem Grund wird beim Embryonalwahlrecht auf das Familienwahlrecht verzichtet und jedes Embryo bekommt einen speziellen Wahltaster zur Verfügung gestellt, der entweder fest eingepflanzt oder leihweise über ein Endoskop genutzt wird.
Das Embryonalwahlrecht schließt eine wichtige Lücke, nachdem sowohl Jugendliche, als auch Kinder einschließlich Babys das Wahlrecht erhielten.
Offen sind damit lediglich das Ovarial- und das Spermienwahlrecht. Beide Formen der direkten Demokratie scheidern zur Zeit daran, dass sowohl Spermien als auch Eier bei Wahlversuchen regelmäßig verschieden.