Benutzer Diskussion:Kehrwoche
Version vom 14. November 2008, 16:02 Uhr von Kehrwoche (Diskussion | Beiträge)
Gegen dieses Beschiss können SIE innerhalb eines Montags nach irgendwann Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen oder kann mündlich zur Niederschrift beim Kameltreiber um die Ecke eingelegt werden. Ihr Widerspruch ist ohnehin unglültig, kann aber auch bei einer anderen isländischen Behörde, einem Kamelsular oder einem Verwurstungsträger eingereicht werden.