Wintereinbruch
Als Wintereinbruch wird das Eindringen in Wohnungen oder anderes umfriedetes Besitztum zum Zwecke des Diebstahls in der Zeit zwischen 21. Dezember und 21. März bezeichnet. In kriminellen Kreisen gilt er als wenig beliebt, da in der kalten Jahreszeit die Bewohner seltener verreist und auch sonst häufiger zuhause sind - wodurch die Gefahr der Entdeckung steigt. Auch ist witterungsbedingt die Mitnahme wärmender, bei kunstgerechter Ausübung der Einbruchstechniken aber eher hinderlicher Kleidung erforderlich. Schließlich lassen sich festgefrorene Kellerfenster und Balkontüren naturgemäß schwerer aufstemmen. Des Weiteren ist schon mancher Wintereinbrecher irrtümlich für den Weihnachtsmann gehalten worden und musste etwas dalassen statt etwas mitzunehmen.
Die Interessengemeinschaft deutscher Einbrecher e.V. (IDEE) setzt sich daher seit Jahren engagiert für eine Abschaffung, zumindest aber eine Verkürzung des Winters ein. Einen gewissen Teilerfolg konnte sie verzeichnen, als vor einigen Jahren das Ende der Sommerzeit um einen Monat hinausgezögert wurde. Auch der Klimawandel wird insofern warm begrüßt.