Bezeichnung

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Version vom 15. Dezember 2008, 01:19 Uhr von WiKa (Diskussion | Beiträge) (++musste mal B-zeichnet werden)
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B-Zeichnung, die … gilt als Fachbegriff aus dem Kunsthandel und bezeichnet bezeichnenderweise Kunstwerke minderen Qualitätsstandards. Gemäß dieser B-Zeichnungsverordnung gelten alle Zeichnungen die am Markt einen Preis erzielen können als A-Zeichnung. Unverkäufliche Zeichnungen, auch Ladenhüter genannt, werden gemäß dieser Konvention als B-Zeichnung bilanziert und sind demzufolge nur noch für Liebhaber geeignet, die sich eher der Kunst aus mit sozialen Motiven hingeben, also auch keinerlei kommerzielle Interessen verfolgen. Typische Beispiele für eine B-Zeichnung, sind eben solche Werke in der Kamelopedia oder anderen Wikis.

Zu beachten ist dabei, das die B-Zeichnungsverordnung der [EU]] auf ihren 7.623 Seiten nur ein Regelwerk für Zeichnungen darstellt. Fotos, Gemälde, Stiche, Druckerzeugnisse und alle anderen Werke der bildenden und unbildenden Kunst werden von dieser nicht erfasst, siehe hierzu die jeweiligen Verordnungen.

Soweit B-Zeichnungen in einem anderen Kontext als den hier geschilderten auftauchen oder angeblich sogar verwendet werden, sollten Sie Vorsicht walten lassen. Die Betrugsgefahr ist hoch und Ihnen könnte schnell eine falsche B-Zeichnung für etwas untergejubelt werden, was es gar nicht ist. Diese Warnung sollten Sie ernstnehmen, da es offenbar modern und an der Tagesordnung ist mit falschen B-Zeichnungen zu arbeiten.

Siehe auch.png Siehe besser:  Malerei | Fotografie | Unart