UNO-Flohrechtskonvention
Version vom 20. Dezember 2008, 22:22 Uhr von Kameloid (Diskussion | Beiträge) (möglicherweise schützenswert?)
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öhm... witzig ist das aber nich oder so...? --Kamelokronf 22:08, 20. Dez. 2008 (CET)
Also das Lemma find ich schützenswert, vielleicht mal mit ÜA oder HA versuchen? Das ist ausbaufähig, man denke nur an die Flohhalsbänder und wie stark die Tiere darunter leiden müssen. Ebenso wäre ein Kratzverbot für Katzen zu überlegen. (aber wieso ist die Maßnahme beadauerlich..?) Kameloid 22:22, 20. Dez. 2008 (CET)
Die UNO-Flohrechtskonvention ist eine sehr bedauerliche Maßnahme, die auch zu weiteren Repressalien gegenüber anderen scheinbar völlig hilflosen Tieren geführt hat. Spitzenreiter dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen Regenwurmverleihs insbesondere an katholische Wasserwerke.
Siehe auch: UNO
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