Vorlage:Bild/Person
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Version vom 19. Januar 2009, 03:06 Uhr von Kameloid (Diskussion | Beiträge) (Diese Brauchn wir, wenn auf dem Bild Personen erkennbar sind, die nicht berühmt sind)
Auf diesem Bild ist eine oder mehrere Personen erkennbar. Die Veröffentlichung kann durch die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) der Abgebildeten eingeschränkt sein.
Siehe auch: Aufnahmen mit Personen
Hiermit versichert [], dass die/der Abgebildete/r/n mit ihrer Verwurstung einverstanden sind, wissend dass sie veralbert, im falschen Kontext stehen, in demütigender Weise ausgestellt oder sonstigen Beleidigungen ausgesetzt werden.
Benutzung: {{Person|~~~}} (nur 3 Tilde, sonst sieht der Satz seltsam aus...)
Braucht man nicht, wenn es sich um Personen handelt die:
- sich auf öffentlichen Versammlungen befunden haben
- nur so in der Gegend standen (Beiwerk oder Staffage)
- einfach berühmt sind
- ihre 15 Minuten Berühmtheit schon hatten (relative Personen der Zeitgeschichte)