Vorlage:Bild/Person
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Version vom 19. Januar 2009, 03:34 Uhr von Kameloid (Diskussion | Beiträge) (Korrektur, den Link gibts nicht mehr)
Auf diesem Bild ist eine oder mehrere Personen erkennbar. Die Veröffentlichung kann durch die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) der Abgebildeten eingeschränkt sein.
Siehe auch: Bildrechte
Hiermit versichert [], dass die/der Abgebildete/r/n mit ihrer Verwurstung einverstanden sind, wissend dass sie veralbert, im falschen Kontext stehen, in demütigender Weise ausgestellt oder sonstigen Beleidigungen ausgesetzt werden.
Benutzung: {{Person|~~~}} (nur 3 Tilde, sonst sieht der Satz seltsam aus...)
Braucht man nicht, wenn es sich um Personen handelt die:
- sich auf öffentlichen Versammlungen befunden haben
- nur so in der Gegend standen (Beiwerk oder Staffage)
- einfach berühmt sind
- ihre 15 Minuten Berühmtheit schon hatten (relative Personen der Zeitgeschichte)