Forum:Namensnennung und Copyleft

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Moin moin, ich habe gerade den folgenden Artikel auf der ARD-HP gelesen und der hat mich etwas ins grübeln gebracht. [1] Wenn dazu auch schon mal an anderer Stelle in der Kamelopedia etwas gesagt worden ist, dann wäre es schön, wenn man per Link darauf verweisen könnte.

Wenn wir hier unsere Bilder z.B. unter einer Copyleftlizenz einstellen, stehen sie doch grundsätzlich jedem zur Verfügung, der die Lizenzbedingungen einhält. Ich kenne die Bedingungen der Lizenzen nicht Detail, aber befürchte fast, dass sie niemanden davor schützen, dass sein Werk unter Umständen für ausländerfeindliche Zwecke missbraucht werden könnte. Ferner hat man dann noch das Problem, dass man mit Kamelnamen oder anderer Bezeichnung genannt wird. Weiterhin könnte auch noch auf die Kamelopedia verwiesen werden. Bei groben Verstößen gegen die Gesetze könnte man vielleicht erwirken, dass das Bild entfernt wird, aber was ist, wenn die Propaganda oder der rechte Populismus im Rahmen der Gesetze stattfindet. Man hat dann nicht nur das Pech unfreiwillig die falsche Seite unterstützt zu haben, sondern wird auch mit ihr in Verbindung gebracht und ist dann zu allem Überfluss ebenfalls noch gesellschaftlich ruiniert. Ich habe den Artikel gerade erst gelesen und bin noch in der Verarbeitungsphase, vielleicht habe ich ja auch etwas übersehen. Kann man aber nicht irgendwie an zentraler Stelle in der Kamelopedia anbringen, dass grundsätzlich unabhängig von der Lizenz seitens der Autoren nicht gewünscht wird, dass ihre Bilder für rechte Propaganda oder rechtspopulistische Zwecke eingesetzt werden? Ich weiß, dass es in dem als Link aufgeführen Fall nicht um eine freie Lizenz geht, aber Gedanken dazu sollte man sich wohl mal machen dürfen. --Ano-Sopu 09:33, 3. Feb. 2009 (CET)

Ja das ist richtig. Vielleicht ein allgemeiner Hinweis? Ähnlich wie
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes:

Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Diese Vorlage entspricht größtenteils dem Template:Nazi_symbol aus wikicommons, Autorenliste.

vielleicht? Ich könnte mir das an exponierter Stelle für ALLE Bilder vorstellen, denn ich gehe mal davon aus, dass JEDS Kamel dagegen ist, dass Bilder für rechtsextreme Propaganda missbraucht wird. GENAUSO aber sollten wir auf LINKSextreme Propagenda eingehen. Also EXTREMER politischen Propaganda allgemein sollte der Riegel vorgeschoben werden. Das wäre nur fair. Luzifers Freund 11:49, 3. Feb. 2009 (CET)

So etwa als Vorschlag:
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes:

Die Kamelopedia und ihre Kamele verbieten hiermit und bis zum jüngsten Tag, dass die hier eingestellten Bilder NICHT für politische Ziele, oder in einem politisch motiviertem Zusammanhang verwendet werden dürfen. Dieses Verbot gilt NUR für die Bilder, für die sich ein Kamel als Urheber outet.
Alle anderen, mit externer Quelle, dürfen nur nach Art der Lizenz verwendet werden.
Wird trotz dieses Verbotes ein Bild für politische Propaganda genutzt, distanziert sich die Kamelopedia und ihre Kamele ausdrücklich von den politischen Inhalten dieser politischen Propaganda.

Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Diese Vorlage entspricht größtenteils dem Template:Nazi_symbol aus wikicommons, Autorenliste.

1) Also so dramatisch ist das nicht, denn zb. cc hat das bereits berücksichtigt:
For the avoidance of doubt, You may only use the credit required by this Section for the purpose of attribution in the manner set out above and, by exercising Your rights under this License, You may not implicitly or explicitly assert or imply any connection with, sponsorship or endorsement by the Original Author, Licensor and/or Attribution Parties, as appropriate, of You or Your use of the Work, without the separate, express prior written permission of the Original Author, Licensor and/or Attribution Parties.[2].
2) Wir müssen auch aufpassen, weil gewisse Lizenzen (zb. cc-xx-sa) lassen keine Änderung der Rechte zu, ergo sind weitergehende Einschränkungen nicht möglich. Dies würde hier das Copyright einführen, was nicht Sinn der Sache ist. Kameloid 15:47, 3. Feb. 2009 (CET)