Forum:Helau!
Version vom 23. Februar 2009, 13:50 Uhr von Luzifers Freund (Diskussion | Beiträge) (Fasching-Infiziert?)
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MÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖP Luzifers Freund 11:11, 11. Nov. 2008 (CET)
- Weißt du, warum der Rosenmontag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag sein kann?--c.w. 20:59, 13. Feb. 2009 (CET)
- Nö. Warum denn nicht? - - Luzifers Freund 21:30, 13. Feb. 2009 (CET)
- Welche Legislative oder Executive hat denn an diesem Tag das Sagen? Bundes- und Landtage sind für den Bund und das Land, aber nicht am Rosenmontage zuständig! Oder?
- (Man sollte vielmehr Rosen montieren.)--c.w. 12:09, 14. Feb. 2009 (CET)
- Gute Frage! Am Rosenmontag hat sicher nicht die Exekutive das Sagen. Wenn man sieht wieviele Polizeimützen pro Rosenmontagsumzug den Beamten geklaut werden. Die Legislative hat bedingt das Sagen. Auch an diesem Tag. Zumindest NICHT in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz. Mal angenommen es wäre ein gesetzlicher Feiertag wie andere Feiertage, die es nur in bestimmten B.-Ländern gibt? Warum denn auch nicht? Sollen sie doch. - - Luzifers Freund 12:58, 14. Feb. 2009 (CET)
- Ich dachte immer, zum Fasching gelten andere Gesetze. --c.w. 13:14, 14. Feb. 2009 (CET)
- Nö. Wäre ja noch schöner! Innerhalb der Randgruppe der "Fasching-Infizierten" vielleicht. Da ist Humorzwang zum Beispiel eines der Gesetze. Wer an solchen Veranstaltungen mitmacht, kann getrost alle Hoffnungen fahren lassen, dass es dort rechtlich einwandfrei zugeht. Da werden Krawatten beschnitten, Schnürsenkel zerfetzt und auch schon mal mit einem "HELAU!" oder "Alaaf!" Schläge verteilt. Wer unangenehm auffällt wird oft mit dem Hinweis aus einer Veranstaltung gewiesen, dass er nicht die korrekte Kopfbedeckung mit sich führt, oder die richtige Alkoholfahne vor sich herträgt. Aber das sind alles temporäre Erscheinungen, die nur in der Gruppe der infizierten vorkommen. - - Luzifers Freund 13:50, 23. Feb. 2009 (CET)
- Ich dachte immer, zum Fasching gelten andere Gesetze. --c.w. 13:14, 14. Feb. 2009 (CET)
- Gute Frage! Am Rosenmontag hat sicher nicht die Exekutive das Sagen. Wenn man sieht wieviele Polizeimützen pro Rosenmontagsumzug den Beamten geklaut werden. Die Legislative hat bedingt das Sagen. Auch an diesem Tag. Zumindest NICHT in NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz. Mal angenommen es wäre ein gesetzlicher Feiertag wie andere Feiertage, die es nur in bestimmten B.-Ländern gibt? Warum denn auch nicht? Sollen sie doch. - - Luzifers Freund 12:58, 14. Feb. 2009 (CET)