Beweisführung

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Beweisführung, die ... (juristisch)

Die Beweisführung ist eine

Erfindung, die mit dem Ziel entstanden ist, jeden Beweis, der vor Gericht gegen irgendeinen zur Entlastung vorgebracht werden könnte, in einen Beweis für die Schuld des Angeklagten zu überführen.


Wärr hatts ärrfunden!?

Erfunden wurde sie von Eva, als sie selbst dem Adam den Apfel gab und hinterher behauptete, er habe Schuld daran, dass sie nun aus dem warmen Paradies verbannt worden seien. Er hätte schließlich wissen müssen, dass es eine verbotene Frucht gewesen sei. Und außerdem habe er nicht gefragt. Warum müssen Männer auch immer alles widerspruchslos hinnehmen? So die Hauptargumente von Eva.

Dieser Grundgedanke wurde im Laufe der Zeit immer weiter verfeinert, und heute ist selbst vor Gericht die weibliche Beweisführung von den männlichen Staatsanwälten übernommen worden.


Beweisführung heute

Aber nicht nur in der Rechtsprechung auch im Alltag ist es heute üblich dem Mann, selbst bei der größten Sicherheit seiner Unschuld, ihm alle Schuld per Beweisführung anzulasten. Da hat er keine Chance zu behaupten, dass das blonde Haar vom Golden Retriever des Nachbarn, oder dass der Lippenstift am Hemdkragen in Wirklichkeit von der roten Wachskreide des gemeinsamen Kindes stammt. Keine Chance. Nicht einmal ein amtliches Untersuchungsergebnis wird akzeptiert, wenn die molekularen und gaschromatografischen Tests einwandfrei die Aussage des Mannes bestätigen. Selbst Agent Gibbs vom Navy CSI mit "seiner" Abby hätte keine Chance. Denn Abby ist ja auch eine Frau ...

Schon kleine Mädchen werden dahingehend in der KiTa oder Kindergarten getrimmt, den Jungs die Schuld zu geben. Kindergärtnerinnen lassen die Mädchen morgens den Satz vorbeten: "Was nicht passt, wird passend gemacht". Jungs sind dabei nicht erwünscht. Erst durch eine Verwechselung (ein Junge wurde für ein Mädchen gehalten und durfte den Satz mitbeten) kam diese weltweite Verschwörung ans Tageslicht.

Beispiele für eine Beweisführung

Fallbeispiel:

Oberlandesgericht Hamburg. Einem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, obwohl der Anwalt des Angeklagten in der Verhandlung zweifelsfrei bewiesen hatte, dass sein Mandant unschuldig ist.
Die Staatsanwältin führt in der Beweisführung aus, dass es alleine schon die Tatsache, dass der Mann ein Mann sei, Beweis genug sei. In ihrer einstündigen Beweisführung nimmt sie die Beweise des Anwalts des Angeklagten derart auseinander und fügt sie so zusammen, dass der Angeklagte vom Gericht verurteilt wird. Die Vorsitzende (!) geht in der Urteilsbegründung alleine zwei Mal darauf ein, dass der Mann ein Mann sei und er gewusst haben MUSS, dass das weibliche (!) Opfer eine Apfel-Allergie habe und darum ihr auch keine Äpfel habe verkaufen dürfen. Da spiele es keine Rolle, dass das Opfer selbst ausdrücklich Äpfel verlangt habe und darauf bestanden habe zwei Kilo der grünen Sorte zu bekommen. Er (der Angeklagte) habe erst ein ärztliches Attest verlangen müssen, woraus einwandfrei hervorgegangen wäre, dass das Opfer auf keinen Fall Äpfel essen dürfe. Den Hinweis des Anwalts des Angeklagten, dass sein Mandant das Opfer zum ersten Mal begegnet sei und er mit dem Opfer weder verwandt, verschwägert oder sonst in irgendeiner Form vom Umstand der Apfelallergie erfahren haben könnte, widersprach die Vorsitzende mit dem Hinweis, dass der Angeklagte ja hätte fragen können. Sie schloss die Urteilsbegründung mit den Worten "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Der Angeklagte wurde zu zehn Jahren Zwangsarbeit in einer Apfelschnaps-Brennerei verurteilt.

Siehe auch.png Tut nichts zur Sache, aber siehe trotzdem:  Gericht | Urteil

Siehe auch.png Nicht zu verwechseln mit: mathematischen Beweis


Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!