Urheberrecht

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Das Urheberrecht entstand aus einem Mißverständnis heraus. Ursprünglich hieß es Uhrheberrecht und war das Recht eines Dieners die Uhr seines Herrn heben zu dürfen. Dies war eigentlich nicht nötig, da zu dieser Zeit Taschenuhren der Mode letzer Schrei waren. Diese hatten eine Kette und so war es jedem Besitzer ein leichter sie mittels dieser Kette aufzuheben sollte sie aus der Hand entglitten sein. Als besondere Ehre wurde aber hochgestellten Dienern erlaubt die Uhr aufzuheben und dem Herrn zu überreichen. Mit der Zeit ging die ursprüngliche Bedeutung verloren und so fiel auch das h weg.

Weitere Theorien zum Thema Urheberrecht glauben, dass dies mit dem Recht das Tier Ur heben zu dürfen zu tun hat oder gar das Recht die alte sumerische Stadt Ur heben zu dürfen. Seriöse Quellen haben dies aber als vollständig abwegig abgewiesen.

Die folgende, steinzeitliche Höhlenmalerei stellt das Urheberrecht grafisch dar:

Urhg zeichnung.pngUrheber.jpg

Die Zeichnung soll für etwas Erleuchtung in den Wirrungen (1) des Urheberrechts sorgen. Im Falle einer Urhheberrechtsverletzung (2) kann es, je nach Verhältnis zum Urheber (3), vorkommen, dass der Seiten-B-Treiber (4) für alle verursachten Schäden heften muss (Tacker liegt bei). Das Urheberrecht ist ein sehr dehnbarer Begriff, am Ende kommt es darauf an, wer den längeren Arm hat (5). Auch nach dem Tod des Urheberrechts (6) wird uns sein Wirken für immer erhalten bleiben. Hier wird nicht nur das Urheberrecht verstoßen, auch der das Urheberlink (7) wird ausgegrenzt.

Das wichtigste Urheberrecht ist das Recht zur Zerstörung. Niemand soll unberechtigt Zugang haben, das wird am leichtesten durch Feinmahlen in der Windmühle erreicht.

Siehe auch.png Siehe auch: Urheberpflicht


Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!