Berechtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle
Die Berechtigtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle (BLUBB) bezeichnet eine von einem Amt ausgestellte Genehmigung, blaue Bälle zu lagern, solange sie ungefährlich sind. Formal gesehen bedeutet die Ausstellung einer BLUBB folgendes:
Berechtigung
Die Berechtigung ermöglicht dem Empfänger, zusätzliche Rechte auszuüben; diese Rechte sind im Text der Berechtigung genau zu definieren.
Lagerung
Lagerung bezeichnet die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufbewahrung von einem Gegenstand, ohne ihn zu Benutzen. Zur Benutzung ist eine eigene Berechtigung bzw. Genehmigung erforderlich. Die Lagerung hat an einem dafür vorgeschriebenen Ort statt zu finden, der nötigenfalls, in Ermangelung der notwendigen Vorschriften, von Fall zu Fall bestimmt werden kann.
ungefährlich
Ungefährlich ist formal definiert als "weder für die Allgemeinheit noch für Einzelpersonen gefährlich", wobei die davon nicht ausgehende Gefahr als zeitlich unbeschränkt definiert ist.
blau
Blau ist die Kennzeichnung der Farbe eines Gegenstands. Damit ein Gegenstand als blau eingestuft werden kann, muss das Maximum des von diesem Gegenstand reflektierte Licht im Wellenlängenintervall zwischen 460 und 480 nm liegen. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich Licht von diesem Gegenstand reflektiert wird (ein blauer Gegenstand ist rechtlich gesehen daher auch im Dunklen blau)
Ball
Ein Ball ist ein "kugelförmiger oder kugelähnlicher Gegenstand, der als Sport- oder Spielgerät genutzt wird"; in Ausnahmefällen wird eine Klassifizierung als Ball auch für anders geformte Gegenstände gewährt, diese ist mit Begründung zu Beantragen (vgl. Football)
Zusammenfassung
Die Ausstellung einer Berechtigtigung zur Lagerung ungefährlicher blauer Bälle (im folgenden BLUBB) ermöglicht dem Empfänger die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufbewahrung von einem kugelförmigen oder kugelähnlichen Gegenstand, der als Sport- oder Spielgerät genutzt wird und weder für die Allgemeinheit noch für Einzelpersonen gefährlich ist als zusätzliches Recht auszuüben, sofern das Maximum des von diesem Gegenstand reflektierten Lichts im Wellenlängenintervall zwischen 460 und 480 nm liegt; die Benutzung des aufgeführten Gegenstands bzw. der Gegenstände ist jedoch nicht durch die von der BLUBB eingeräumten Rechte gedeckt.
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