Kommunalbeamter
| An diesem Artikel wird noch geschmiedet ... Zen oder die Kunst, einen Artikel zu schmieden: Nur wenige Kamele sind in ihr bewandert. Eins davon, nämlich c.w., hat diesen Artikel als letzer in der Schmiede unterm Hammer gehabt, und folgende Inschrift hinterlassen:
Vielleicht schafft es c.w., hier noch weiter zu meißeln. Ansonsten sind gute Ideen zu diesem Artikel auch von DIR gern gesehen – hau drauf! |
Kommunalbeamter ist ein auf lokaler Ebene tätiges vielseitig ignorierbares Individuum, welches mit zwei linken Pfoten mit je fünf Daumen, von denen je einer begrenzt abspreizbar ist, ausgestattet ist. Wichtigster Kompetenzbereich des Kommunalbeamten ist das Treffen von vorgekauten Entscheidungen. Schwierigstes Unterfangen ist die Auswahl valuierbarer Ermessensfälle, die durch tabellarisch vorgebene Schritte unterstützt werden können: zum Beispiel [zweite Spalte]*[dritte Zeile], Wert abmalen, zum Vorgesetzten gehen und fragen ob dieser Wert für [zweite Spalte]*[dritte Zeile] noch gültig ist oder ob er vielleicht anders entscheiden würde.
Für praktische Arbeiten, bei denen ein Werkzeug gefordert ist, sind Kommunalbeamte nicht einsetzbar. Wenn man einem Kommunalbeamten ein Werkzeug in die Pfote drückt, dann wird er im günstigsten Fall das Werkzeug irgendwo ablegen und vergessen, wo.
Im ungünstigsten Fall hat er das Werkzeug jedoch vorher benutzt. Rein rechnerisch sind nun wiederum zwei Möglichkeiten offen:
- das Werkzeug ist nun kaputt; oder
- er hat sich am Werkzeug verletzt;
mit deutlicher Priorität für den Fall 1. (siehe Bauernregel: „Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.“)