Forum:URV/Trinkgeld

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Lieber Rechteinhaber,

geben Sie bitte die genaue URL des beanstandeten Inhalts in der Kamelopedia an, und nennen Sie Ihre Publikation oder Website, aus der das Material unberechtigt übernommen wurde. Speichern sie anschließend diesen Beitrag, indem sie die entsprechende Schaltfläche drücken. Über die URL in der Adresszeile ihres Browsers (bitte kopieren) können sie später wieder zu diesem Eintrag zurückkehren.

URL (Kamelopedia):http://kamelopedia.mormo.org/index.php/Trinkgeld

Ihre Publikation/ Website:eingetrage deutsche Marke Registernummer DE 399 43 428.3


Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse:ALCO'GEL GmbH, Darlingeröder Str. 11, 38871 Drübeck trinkgeld@t-online.de



Bei berechtigter Beanstandung wird der entsprechende Inhalt schnellstmöglich von einem Administrator der Kamelopedia vom Server entfernt. Dies sollte in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Anzeige der Beanstandung geschehen.

Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und verbleiben mit freundlichem Gruß,

die Kamelopedia-Herde



Anmerkung: Also die IP 217.246.76.27 (Telekom) kommt aus Helmstedt und das liegt ca. 95 km von Drübeck entfernt. Die genannte Firma existiert tatsächlich. --Kehrwoche 16:36, 20. Apr. 2009 (CEST)

Im ernst, hat doch jemand Trinkgeld als Marke registriert? Kann man das überhaupt...? Tatsächlich: [1] (was man so alles Registrieren kann) Na denn tschüss Trinkgeld... Darf der Duden das jetzt auch nicht mehr verwenden? Kameloid 17:18, 20. Apr. 2009 (CEST)

Kommentare

Ich denke, dass das Wort Trinkgeld wohl parodiert werden darf, nur war es im Werbelock als Marke gekennzeichnet. Das könnte die betreffenden Personen gestört haben. Schade, ich fand den Artikel bzw. den Werbeblock richtig gut. Kann man den Artikel nicht ändern auf Kleingeld oder etwas vergleichbares? --Kehrwoche 17:32, 20. Apr. 2009 (CEST)

Ja, das werde ich natürlich machen, hab mal sicherheitshalber alles beseitigt. Dann kann man den redirecten und gut ises. Kameloid 17:37, 20. Apr. 2009 (CEST)
Hmm, verstecken und vergraben finde ich doch etwas zu übereilt gehorsam ... einen normalen Lexikon-Artikel drauß machen ohne Werbecharakter würde imho voll ausreichen ... --Das kleine Kamel 17:42, 20. Apr. 2009 (CEST)
Das Bild war blöderweise mit Aufdruck "Trinkgeld (R)", also sicher widerrechtlich und den Artikel werd ich natürlich umschreiben, aber so ist mal dem Gesetzt genüge getan, deshalb auch nur ein Redirect und nicht gelöscht. Kameloid 17:45, 20. Apr. 2009 (CEST)

IANAL, aber m. W. wäre die Sache nur problematisch, wenn wir unter dem Namen Trinkgeld "Verpackungsmaterial aus Kunststoff (soweit in Klasse 16 enthalten), insbesondere Folienbeutel; nichtalkoholische Getränke (soweit in Klasse 32 enthalten); alkoholische Getränke (ausgenommen Bier)" anbieten. Stressfreier geht's aber sicher, indem wir dem Problem abhelfen. --Mambres 18:12, 20. Apr. 2009 (CEST)

Markenrecht, schön und gut. In der Regel sind da einige Dinge geschützt, sofern wer eben mit diesem Markennamen Geld verdienen will. Auch Cola® ziehen wir hier durch den Kakao. Ich hätte da bei der hiesigen Verwendung keine Bedenken, zumal sich unsere Parodie deutlich auf das in der Umgangssprache gefestigte Trinkgeld bezieht und nicht auf das markenrechtlich geschützte, welches sich mit dem markenrechtlichen Schutz genau auf die Popularität des gemeinen Trinkgeldes bezieht. Aus besagten gründen wird es auch weiterhin im Duden stehen und von jedermann ausgesprochen und benutzt werden dürfen, nur eben bestimmte kommerziellen Verwndungen sind für den Rechteinhaber vorbehalten. Ich würds glatt wieder ausbuddeln und dazuschreiben, dass unser Trinkgeld nichts mit dem Trinkgeld zu tun hat oder so, oder wir uns gegen hergabe eines Tringeldes von allem, Gott und der Welt distanzieren oder anderen Quatsch. Hilfsweise wieder ausbuddeln und Trinkgold® daraus machen. So meine Meinung zu dieser Geschichte. WiKa 18:24, 20. Apr. 2009 (CEST)
Und hier gleich noch der Nachtrag … die geschützten Sachen von Trinkgeld … und damit haben wir nix zu tun, da wir keine Getränke oder Folienbeutel und Zeugs herstellen, sondern nur „Verarsche" … siehe Leitklasse und Klassen.

UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand) Leitklasse: 33 / Klassen: 16; 32; 33 / Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Verpackungsmaterial aus Kunststoff (soweit in Klasse 16 enthalten), insbesondere Folienbeutel; nichtalkoholische Getränke (soweit in Klasse 32 enthalten); alkoholische Getränke (ausgenommen Bier)


Danach können wir es nach meiner Überzeugung wieder ausbuddeln, ohne einen Rechtstreit befürchten zu müssen. WiKa 18:31, 20. Apr. 2009 (CEST)