Kriegsrecht
Kriegsrecht, das … ist dem Menschenrecht sehr verwandt und wird generell als Grundrecht behandelt. Es steht in einer Linie mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, dem Recht auf Narrung und dem Recht auf körperliche UN-Versehrtheit. Niemand soll dafür diskreditiert werden, wenn er etwas zu kriegen hat. Die Durchsetzung des Kriegsrechts obliegt jedem selbst, er sollte nur ausreichend gerüstet sein.
Es gilt der Gleichstellungsgrundsatz. Der Krieger wie auch der Bekriegte haben das gleiche Anrecht auf gespaltene Schädel und adäquate Verstümmelung. Der Gleichheitsgrundsatz endet mit dem Sieg einer Partei. Der Sieger überlegt sich dann noch ein paar besonders perverse Dinge, um das Siechtum zu zementieren.
Umgangssprachlich und in kleinem Maßstab ist es auch als Faustrecht bekannt. Eine Kriegserklärung sollte allerdings erst nach einer hinreichenden Zuschlagskalkulation erfolgen. Hat man einmal das Kriegsrecht verhängt, so muss man es ausgiebig suchen, denn ohne es am Mann zu tragen, darf man es nicht für sich in Anspruch nehmen. Nimmt man sein Recht allerdings in Anspruch, so muss man auch hingehen.
Das Kriegsrecht kann folgenden Gruppen oder Personen in Ausnahmefällen versagt werden:
- An Schwörbehinderung leidende…
- Temporäre Großmäuler und überführte Klugscheißer…
- Vorbestrafte Gewalttäter…
- Amtsbekannten Terroristen, Schläfern und in diesem Sinne auch Beamten…
- Notorischen Wehrkraftzersetzern und Wehrwölfen…
Die Entscheidungen im Einzelfall hierzu treffen die jeweils zuständigen Erschießungsbeitragskommandos.
Bösonderes Kinderkriegsrecht gilt für Frauen, sie müssen bloß einen Freiwilligen finden, der sie anschießt.
Siehe vielleicht: Notwehr | Krieg | Wurst kriegen | Nicht genug kriegen
Siehe unbedingt: Bundeswehr | Bürgerwehr | Feuerwehr | Wehr dich doch