Datei Diskussion:Umdenisnedschad.jpg
Version vom 2. Juli 2009, 16:05 Uhr von Meinunggeiger (Diskussion | Beiträge)
[1] verbietet ausdrücklich die Weiternutzung (Ende der Seite). Ob ein rechtlicher Urheberrechtsverstoß vorliegt, können nur die Richter klären. Ein Verstoß gegen die Regeln der Kamelopedia ist es auf jeden Fall. [2] s. Absatz:"Nicht hochgeladen werden dürfen:" ... geschützte Bildteile.... --Meinunggeiger 16:41, 2. Jul. 2009 (NNZ)
- Danke für die Recherche. Weiternutzung meint die Weiternutzung als Werk. Hier aber ist ein neues Werk entstanden. Das ist rechtlich eine andere Situation. (Siehe Auszüge aus dem UrhG auf der Bildseite und siehe wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)) Gruß 8-D 16:51, 2. Jul. 2009 (NNZ)
- Ergänzung: Die jetzigen - unnötig weitreichend beschneidenden - Hochladeregeln galten noch nicht, als dieses Werk hochgeladen wurde. --8-D 16:55, 2. Jul. 2009 (NNZ)
- Die Hochladeregeln sind gültig. Eindeutig nicht zugelassen sind geschützte Bilder und Bildteile. Egal wofür. Luzifers Freund 17:00, 2. Jul. 2009 (NNZ)
- - Konflikt - :: Zur gesetzlichen/rechtlichen Situation sage ich nichts. Die Hochladeregeln dieser Seite bestimmen, dass geschützte Bildteile nicht hochgeladen werden dürfen. Weiterhin lese ich "...Dies gilt auch für Werke, die aus solchen Bildern entstanden sind." Man hätte vielleicht besser schreiben sollen, Teile geschützter Bilder, als "geschützte... Bildteile", dann wäre die Aussage eindeutiger gewesen. Aber ich gehe ich davon aus, dass die Verfasser der Regeln genau dies meinten. MFG --Meinunggeiger 17:05, 2. Jul. 2009 (NNZ)
- Ergänzung: Die jetzigen - unnötig weitreichend beschneidenden - Hochladeregeln galten noch nicht, als dieses Werk hochgeladen wurde. --8-D 16:55, 2. Jul. 2009 (NNZ)