Datei Diskussion:Umdenisnedschad.jpg

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[1] verbietet ausdrücklich die Weiternutzung (Ende der Seite). Ob ein rechtlicher Urheberrechtsverstoß vorliegt, können nur die Richter klären. Ein Verstoß gegen die Regeln der Kamelopedia ist es auf jeden Fall. [2] s. Absatz:"Nicht hochgeladen werden dürfen:" ... geschützte Bildteile.... --Meinunggeiger 16:41, 2. Jul. 2009 (NNZ)

Danke für die Recherche. Weiternutzung meint die Weiternutzung als Werk. Hier aber ist ein neues Werk entstanden. Das ist rechtlich eine andere Situation. (Siehe Auszüge aus dem UrhG auf der Bildseite und siehe wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)) Gruß 8-D 16:51, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Ergänzung: Die jetzigen - unnötig weitreichend beschneidenden - Hochladeregeln galten noch nicht, als dieses Werk hochgeladen wurde. --8-D 16:55, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Die Hochladeregeln sind gültig. Eindeutig nicht zugelassen sind geschützte Bilder und Bildteile. Egal wofür. Luzifers Freund 17:00, 2. Jul. 2009 (NNZ)
- Konflikt - :: Zur gesetzlichen/rechtlichen Situation sage ich nichts. Die Hochladeregeln dieser Seite bestimmen, dass geschützte Bildteile nicht hochgeladen werden dürfen. Weiterhin lese ich "...Dies gilt auch für Werke, die aus solchen Bildern entstanden sind." Man hätte vielleicht besser schreiben sollen, Teile geschützter Bilder, als "geschützte... Bildteile", dann wäre die Aussage eindeutiger gewesen. Aber ich gehe ich davon aus, dass die Verfasser der Regeln genau dies meinten. MFG --Meinunggeiger 17:05, 2. Jul. 2009 (NNZ) -- Ergänzung: Jetzt wird es kompliziert, die Regeln gelten nicht für alle Bilder? Der Text bezieht sich aber nicht auf ein spezielles Datum. --Meinunggeiger 17:09, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Es ist so: 8-D hat ein altes Bild auf ihren PC geladen, das aus zwei (eines sicher) geschützten Bildteilen bestand. Sie hat es bearbeitet und erneut hochgeladen. Somit gelten die neuen Regeln Luzifers Freund 18:23, 2. Jul. 2009 (NNZ)
PS Nein über Altlasten wurde noch nicht entschieden, ganz genau WEIL viele davon in der Kamelo weit verbreitet sind und ein Löschen eine Riesenlücke aufreißen würde. Luzifers Freund 18:32, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Es sind Hochlade- und keine Löschregeln. Am 4. Jan. 2007 (letzte Bearbeitung des Bildes) galten diese neuen Hochladeregeln definitiv noch nicht. Und URV ist es ohnehin nicht.--8-D 18:47, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Sag mal. Hast du sie noch alle? Die URV bleibt. Zwei geschützte Teile wurden von dir bearbeitet und wieder hochgeladen. Luzifers Freund 19:01, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Luzi, bitte nicht diesen Ton! Die einzelnen Bestandteile dieses Bildes bilden zusammen ein völlig neues Werk. Soetwas bezeichnet man als Collage. Du bestehst darauf, dass deine Collage mit dem Teppich hier bestehen darf, dann musst du auch aktzeptireren, dass auch diese Collage hier bleibt. Ich finde diese Collage übrigens sehr gelungen, auch wenn ich die ursprüngliche Version mit der unschuldig weißen Hand besser fand. Bitte kein Krieg als Trotzreaktion. Kamillo 10:06, 3. Jul. 2009 (NNZ)
So und jetzt nochmal eine grundsätzliche Bemerkung zu "Geschützten Bildteilen". Die gibts nämlich garnicht.
Es gibt nur geschützte Werke im Ganzen. Also das komplette Bild. Einzelteile daraus darf man "zitieren",
sofern man sie für eine komplett andere Bildaussage verwendet. Nichts anderes macht nämlich die bildende
Kunst bei Collagen. Damit ist der Hochladetext paranoid. Kamillo 10:06, 3. Jul. 2009 (NNZ)


Ich muss mich entschuldigen, das Bild ist scheinbar doch älter ... Luzifers Freund 19:06, 2. Jul. 2009 (NNZ)