Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern
Regeln für das Hochladen von Bildern
Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in "freie", darunter fallen:
CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
und "geschützte":
Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.
Nicht hochgeladen werden dürfen |
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Nicht hochgeladen werden dürfen |
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Unter Umständen erlaubt sind | Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung": Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen. ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, fällt automatisch unter "Freie Benutzung". Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung. Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es wichtig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?). |
Hilfen zur Eigenüberprüfung
Die Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist. |
Ausdrücklich erlaubt sind |
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Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln
Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.
Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln
Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.
Fallbeispiel 1
– Eigenüberprüfung (Ist mein Werk ein eigenes rechtlich geschütztes Werk?) mit Hilfe der oben genannten Faustformel anhand dieser Beispiele –
Vorab sei gesagt, dass die in den Beispielen genannten „Äpfel“ (die beiden Comicmagazine / das Heftcover) zwar durchaus auch Obst sind, aber nicht ganz das Gleiche sind wie „Birnen“ (ein Kamelo-Bild), denn das Werk "Heft" oder das Werk "Heftcover" ist ungleich komplexer als ein Bild in der Kamelo, denn es sind dabei gleich mehrere Werke im Spiel, etwa Heftname, Logo, Untertitel, Coverbild etc. - ganz grob vergleichbar mit der Kamelo als Gesamtwerk (auch wenn diese im Gegensatz zu den Beispielen keinen kommerziellen Zweck verfolgt).
- „Isterix“-Hefte erschienen 1989, danach gab es - vielleicht dank Isterix - die letzten Konkretisierungen im UrhG, die nun genau solche Entscheidungsfragen erleichtern sollen. Der Grund der versuchten Verdonnerung lautete übrigens „kann mit dem Warenzeichen ‚Asterix‘ verwechselt werden“. In zweiter Instanz (LG München) wurden die Isterix-Verzapfer freigesprochen.
Ich vermute, dass die Verdonnerung der Verzapfer auch in erster Instanz heute nicht mehr durchkommen würde, aber dennoch würde Isterix durch die Eigenüberprüfung rasseln. Rein zeichnerisch ist „Isterix“ eine Asterix-Parodie - die reinen Karrikaturen wären damit nach dem UrhG schützenswert. Spätestens beim Hefttitel "Isterix" würde ich als Verzapfer aber kalte Füße bekommen, denn er ist 1. der Verkaufsname (das im Unterschied zu unseren Werken in der Kamelo, denn der Heftname ist ein eigenes geschützes Werk) und 2. ist er das, was man bei dem Werk "Heft" als allererstes und allerdeutlichsten erfasst – der Blickfang, und das zentrale Element, das den Charakter des Werkes "Heft" dominiert. „Tritt der Charakter des Bezugswerkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?“ - Diese Frage bekäme bei meiner Eigenprüfung als Verzapfer des Heftes deshalb kein klares Ja.
Auch die 2. Frage „Ist eine andere Zweckdienlichkeit klar erkennbar?“ könnte ich angesichts des mit dem Bezugswerk gemeinsamen Hauptinteresses, Absatz zu machen mit einer bekannten Heftserie (da fast gleichlautender Titel) für mich folglich auch nicht klar bejahen. Das zentrale Element – der Titel – ist dafür zu nah am Bezugswerk (ähnlich der Plagiatschriftzüge Locoste oder Purma), die Parodie (anderer Kontext als Bezugswerk) wäre mir als Verzapfer angesichts des dominanten Titels nicht mehr augenscheinlich genug, um mich über alle Zweifel erhaben zu lassen – ich würde kalte Füße bekommen. Soviel zur Eigenüberprüfung. Zwar wäre eine Verdonnerung in ähnlichen Fällen heute wohl auch in erster Instanz nicht mehr so ohne Weiteres möglich (die Ähnlichkeit des Werkes "Titel" würde vermutlich als Stilmittel der Parodie des mit ihm untrennbar verbundenen Gesamtwerkes "Heft" anerkannt werden - solche Kompliziertheiten haben wir in der Kamelo nicht), aber ich würde als Heftverzapfer nicht ohne Not einen kommerziellen Interessenskonflikt mit dem Ehapa-Konzern heraufbeschwören wollen. Wir aber haben es bei unserer Eigenüberprüfung mit dem einzelnen Werk "Bild" zu tun und nicht mit einem ganzen Werkverbund aus (Verkaufs)Name, Cover und Inhalt. - Beim „Schutzheiligen der Wildschweinjäger“ geht es um Politikerparodie (Kontext anders als beim Bezugswerk). Was die Überprüfungsfragen angeht, würde ich bei Frage 1 (Eigener Werkcharakter?) und Frage 2 (Anderer Kontext, Sinn und Zweck erkennbar?) jedoch dann kalte Füße bekommen, falls die Figuren und ihre typisierenden Merkmale (Charakter, Mimik, Gesten, typische Handlungen) den Originalen stark ähneln würden (laut Cover scheint das fast so). Außerdem würde ich es fernab von Recht und Gesetz aus Prinzip ungerecht finden, Figuren 1:1 zu wiederholen (es sieht fast aus, als ob das hier der Fall ist, ist bei dem Minifoto aber schlecht zu erkennen). Was die Kamelo angeht, wären wir mit Hilfe der Eigenüberprüfungsfragen imstande, Plagiate zu verhindern – und zwar losgelöst vom Studium einzelner Rechtsfälle.
- Spiegelcover: Da hat sich der Spiegel an Dreistigkeit und Frechheit selbst überboten: Beide Fragen zur Selbstprüfung können klar verneint werden, weder tritt das Bezugswerk "Bunte-Coverfoto" angesichts der eigenen Handschrift in den Hintergrund (es ist immernoch das gleiche Foto und die gleiche zentrale Szenerie, nur von einem Bottich eingerahmt) noch ist eine andere Zweckdienlichkeit der Bildaussage erkennbar (zum Bezugswerk synonyme Titelgestaltung zu synonymen Thema). Der Eigenüberprüfung folgend wäre die Verdonnerung absehbar gewesen. --8-D 21:10, 14. Jul. 2009 (NNZ)