Sperrling

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
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gemeiner Sperrling

Sperrlinge sind durch deutsches und europäisches Recht befugt, einfach auf die Straße zu hüpfen und den Verkehr aufzuhalten. Da dieses meist vor Schulen geschieht, haben dann ältere Schüler die noch auf der Suche nach einem freien Parkplatz in der Nähe des Schulhofes sind das Pech, dann im Stau zu stehen und deshalb zu spät zum Unterricht zu erscheinen. Diese sonderbare Unsitte kann sich zum Glück nicht in der Wüste durchsetzen, denn dort ist die Straße etwa drei Meilen breit: man würde den Sperrling nicht einmal sehen, geschweige denn: hören.

Nachdem schon mal ein Sperrling durch ein älteres Semester einfach überfahren wurde, wurde von dem zuständigen Studienrat die salomonische Lösung gefunden, die Klassenstufen, die schon ein Auto fahren dürfen, erst zur zweiten Stunde einzubestellen.

wiki:Schülerlotse