Erbrochen

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Der Erbrochen ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erben eingesetzt wurde. Dies ist unter Fischen gängige Praxis.

Begriffe

  • Als Vollrochen wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
  • Ein Teilrochen erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
  • Ein Kamelrochen erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!

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