Erbrochen
Version vom 29. August 2009, 13:11 Uhr von Aglane (Diskussion | Beiträge)
Der Erbrochen ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist unter Fischen gängige Praxis.
Begriffe
- Als Vollrochen wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
- Ein Teilrochen erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
- Ein Kamelrochen erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |