Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Geschäftsordnung

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Version vom 7. Januar 2010, 14:32 Uhr von Opsim (Diskussion | Beiträge) (erlass der geschäftsordnung)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Polizeipräsident gibt sich folgende Geschäftsordnung:

§1: Der Polizeipräsident ist ein Unterorgan des Spielleiters. Seine Mitglieder sind nicht Mitglieder des Organs Spielleiter.

§2: Die Existenz des Polizeipräsidenten und seine Befugnisse ergeben sich aus § 01000 (b) der OLLI.

§3: Die §§ 10011 bis 10110 der OLLI des Spielleiters gelten sinngemäß auch für die Arbeit des Polizeipräsidenten mit folgenden Änderungen in § 10011 und § 10100:

(a) streiche: Spielleiter; setze: Polizeipräsidenten
(b) streiche: Spielleiters; setze: Polizeipräsidenten
(c) streiche: auf der Vorgangsseite; setze: im Posteingang

§4: Mit OLLI wird in dieser Geschäftsordnung die Oberste Leit-Linie I des Spielleiters in der Fassung vom 07.01.2009 bezeichnet.