Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Geschäftsordnung
Version vom 7. Januar 2010, 14:32 Uhr von Opsim (Diskussion | Beiträge) (erlass der geschäftsordnung)
Der Polizeipräsident gibt sich folgende Geschäftsordnung:
§1: Der Polizeipräsident ist ein Unterorgan des Spielleiters. Seine Mitglieder sind nicht Mitglieder des Organs Spielleiter.
§2: Die Existenz des Polizeipräsidenten und seine Befugnisse ergeben sich aus § 01000 (b) der OLLI.
§3: Die §§ 10011 bis 10110 der OLLI des Spielleiters gelten sinngemäß auch für die Arbeit des Polizeipräsidenten mit folgenden Änderungen in § 10011 und § 10100:
- (a) streiche: Spielleiter; setze: Polizeipräsidenten
- (b) streiche: Spielleiters; setze: Polizeipräsidenten
- (c) streiche: auf der Vorgangsseite; setze: im Posteingang
§4: Mit OLLI wird in dieser Geschäftsordnung die Oberste Leit-Linie I des Spielleiters in der Fassung vom 07.01.2009 bezeichnet.