Benutzer Diskussion:De Signer/Datenschutz

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Zitat: 1.Personenbezogen: es müssen Daten zu einer juristischen Person sein.
Also nicht auf nur frei wählbare Spitznamen bezogen.
Zitatende
Hallo Charly, dies umfasst aber auch natürliche Personen, kleine Anmerkung/Ergänzung zu deinem sonst richtigen Statement. Gruß, ungott 12:43, 16. Jan. 2010 (NNZ)
. Wenn ich weiß, dass in einer Gegend Leute erschlagen werden, gehe ich da nicht hin. Der Tatbestand ist und bliebt strafbar. - 87.122.68.6 12:48, 16. Jan. 2010 (NNZ)
Man konnte im Chat meinen Nick (von der jeder weiß dass das der Luzi war) und meinen Anbieter etc. sehen. Auch wurde gesagt wer zu welchem Zugang zuzuordnen ist. Man hatte also mehrere persönliche Daten auf einen Blick. - Luzifers Freund 12:51, 16. Jan. 2010 (NNZ)
Hey, was ist das plötzlich hier für ein gesteigertes Interesse an meinem Statement in meinem eigenen Bau?
@Ungöttin: der Begriff juristische Person umfasst doch auch die natürlichen Personen.
@Luzi: ...und wo ist da a) die Speicherung und b) der Missbrauch, und vor allem c) der Klarname?
--c.w. 12:55, 16. Jan. 2010 (NNZ)
Nicht ganz, zwischen natürlichen und juristischen Personen wird durchaus unterschieden, aber dies ändert ja wie gesagt nichts am Kern deiner Argumentation; bin in den Letzten Änderungen zufällig auf deine Disk aufmerksam geworden. ungott 12:59, 16. Jan. 2010 (NNZ)
Ich habe also beides eingefügt. (da hat man plötzlich im eigenen Bau innerhalb von zwei Minuten drei Bearbeitungskonflikte!) --c.w. 13:16, 16. Jan. 2010 (NNZ)
@ c w. Der Missbrauch ist noch nicht abzusehen, wahrscheinlich aber eher gering. Aber alleine gegen den Datenschutz wurde verstoßen. Ob das gespeichert ist kann ich nicht sagen, aber sicherlich schon, nach dem Datenspeicherungsgesetz sollte das eigentlich gespeichert werden. Wo auch immer, ich habe da NULL Ahnung. Außerdem kann es im Nachhinein einen Screenshot geben, wie Kronf ja angedeutet hat, also muss es irgendwo gespeichert sein. Ich kenne mich in rechtlichen Dingen nicht aus, könnte aber im Zweifel meinen Anwalt fragen, was mir aber zu viel Arbeit ist. Da ich zu faul bin lass ich das und mache einfach so weiter. - Luzifers Freund 13:00, 16. Jan. 2010 (NNZ)
Gegen Datenschutz kann man nur verstoßen, wenn man personenbezogene Daten missbraucht. Dieser Missbrauch müsste erst einmal nachgewiesen werden. Ansonsten ist es eine sehr gute Idee, bei null Ahnung seinen Rechtsanwalt zu befragen. --c.w. 13:03, 16. Jan. 2010 (NNZ)

Ich weiß zwar nicht, was da los war, aber von einem Verstoß gegen den Datenschutz kann nicht gesprochen werden, da nirgendwo ein offener Bezug zum Klarnamen hergestellt werden kann. Die Daten eines Chats sind (auch wenn sie im Rahnen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden und selbst dann keinen Bezug zum Inhalt haben) nicht frei zugänglich. Wenn im Ausnahmefall mal eine dynamische IP kurzzeitig zu einem Spitznamen zugeordnet werden kann, ist das nur ein einzelner Datensatz, und keine Liste. --c.w. 13:23, 16. Jan. 2010 (NNZ)

Aber sicher hat kronf angegeben wer welchen Account hat. Noch mal: Nicht die IP ist Gegenstand meiner Bedenken, sondern meine Zugangsdaten vom Provider. Die möchte ich nicht öffentlich in einem Chat wissen. Es ist ein Unterschied ob jemand seine Bude damit tapeziert oder als Aushang wo auch immer in der Öffentlichkeit präsentiert. - Luzifers Freund 19:37, 16. Jan. 2010 (NNZ)