Kindersicherung
Version vom 18. Februar 2010, 22:02 Uhr von Kamelokronf (Diskussion | Beiträge)
Eine Kindersicherung ist eine einfache, aber wirkungsvolle Vorrichtung zum Sichern von Kindern. Sie verhindert effektiv
- die Überhitzung der elektrischen Bauteile (z.B. RFID-Chip) durch erhöhte Stromaufnahme,
- den Verlust der über das Kind gesammelten Daten, z.B. in Schulen oder medizinischen Einrichtungen, aber auch im Internet,
- die Zahlungsunfähigkeit des Kindes gegenüber den „Willste wat uffe Fresse?“-Gangsterkiddis auf dem Schulhof,
- das versehentliche Vergessen von Körperteilen in der Schule oder auf dem Spielplatz, wie z.B. den Kopf,
- die unberechtigte Inbesitznahme verirrter Kinder durch fremde Personen,
- das widerrechtliche Eindringen in das Kind, die Zerstörung des Kindes durch Vandalismus, das Besprühen mit Farbe,
- den Absturz des Kindes von Klettergerüsten und -wänden,
- sowie das versehentliche Auslösen von Schußwaffen durch das Kind.
Die Kindersicherung wird bereits bei der Geburt im Kinderkrankenhaus in das Kind eingebaut und darf nicht ausgebaut werden, da sonst der Versicherungsschutz erlüscht.
Basiert auf „Sicherung“ aus der Wikipedia; Lizenz: CC-by-SA, GFDL; Autorenliste. |
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