Vorlage:Bild/Person
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Version vom 3. Mai 2011, 15:20 Uhr von Nachteule (Diskussion | Beiträge)
Auf diesem Bild ist eine oder mehrere Personen erkennbar. Die Veröffentlichung kann durch die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten eingeschränkt sein (Recht am eigenen Bild und etwas besser erklärt hier). Siehe auch: Bildrechte
Hiermit versichert Kamelname, dass die/der Abgebildete/r/n mit ihrer Verwurstung einverstanden sind, wissend dass sie veralbert, im falschen Kontext stehen, in demütigender Weise ausgestellt oder sonstigen Beleidigungen ausgesetzt werden.
Benutzung: {{Person|~~~}} (nur 3 Tilden, sonst sieht der Satz seltsam aus...)
Braucht man nicht, wenn es sich um Personen handelt die:
- sich auf öffentlichen Versammlungen befunden haben (nicht aber Portraitaufnahmen, nur in der Menge)
- nur so in der Gegend standen (Beiwerk oder Staffage), müssen aber auch als solche erkennbar sein.
- einfach berühmt sind, in der vollen Bandbreite ihres Wirkens
- ihre 15 Minuten Berühmtheit schon hatten (relative Personen der Zeitgeschichte), die Abbildung und Veröffentlichung ist aber nur im Kontext mit diesen 15 Minuten erlaubt.