Klaviersdelikt

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Als Klaviersdelikt bezeichnet man jegliche im Zusammenhang mit tastenbedienten Saitenschlaginstrumenten stehende Straftat. Beispiele hierfür sind:

  • Diebstahl; stellt den Täter wegen der schieren Ausmaße der meisten Klaviere häufig vor erhebliche physisch-logistische Probleme. Wir daher meist in Mittäterschaft begangen.
  • Körperverletzung
    • relativ selten ist der Fall, dass ein von frustrierten Spielern oder Zuhörern aus dem Fenster geworfenes Klavier vorbeikommenden Passanten auf den Kopf fällt
    • häufiger: Verwendung verstimmter oder nicht fachgerecht gespülter Klaviere; Benutzung durch untalentierte Pianisten oder gar Klavierschüler.
  • Tierquälerei; wie vorstehend, nur in Gegenwart von Hunden, Katzen oder Kanarienvögeln.
  • Sachbeschädigung; Tatwerkzeug: Axt, Saitenschneider, Flammenwerfer; häufig durch Notwehr gerechtfertigt, wenn mit dem Klavier gerade Klaviersdelikte der vorgenannten Art begangen werden.
  • Mord; hierfür werden nur Teile des Instruments verwendet, nämlich Klaviersaiten; in Mafia-Kreisen verbreitet.