Vertragsrecht
Version vom 8. Juni 2005, 12:17 Uhr von Muddyn (Diskussion | Beiträge)
Das Vertragsrecht ist eins der 111 Grundrecht aller Kamele.
Die Paragraphen 1-5 sind hier aufgeführt.
Vertragsrecht:
§1 - Es ist jedem Kamel gestattet sich nach einem Streit wieder zu Vertragen
§2 - Vertragen oder sogar Anfreunden mit Dromedaren wird je nach schwere des Tatbestandes mit Notschlachtung bestraft
(die weiteren Paragraphen folgen in kürze)