Fahrradpfarrer

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Ein Fahrradpfarrer auf dem Weg zur Fahrkanzlei

Ein Fahrradpfarrer ist ein Radwanderprediger. Er betreut eine Fahrgemeinde und wohnt in einem Fahrhaus.

Rechte Nachfolge[<small>bearbeiten</small>]

Fahrräder haben laut StVO am rechten Fahrbahnrand hintereinander zu fahren. Das Nebeneinanderfahren ist verboten! Gleiskettenfahrzeuge haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Ihnen hat der Fahrradpfarrer beim Überholen in den Straßengraben auszuweichen. Ansonsten kann das Gleiskettenfahrzeug den Fahrradpfarrer überrollen ohne einzurollen.

Siehe auch.png Siehe besser nicht:  Pfarrer | Fahrraddattel

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