Vergewaltigungsvorwurf

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Der Vergewaltigungsvorwurf ist eine neue Abart der Vergütung für Prostitution, die jedoch sehr risikobehaftet ist. So sie denn erfolgreich ist, lassen sich allerdings mit einem Vergewaltigungsvorwurf sagenhafte Profite erzielen, die bei einem klassischen vorherigen Verhandlungsgespräch nie durchsetzbar gewesen wären. Im ungünstigen Fall geht man aber leer aus wenn der potente Freier nicht bereit ist, diese Summen zu bezahlen und sein vieles Geld lieber in Rechtsanwaltkanzleien und Detektivbüros investiert.

Sollte jedoch der Fall durch die Medien in die Öffentlichkeit gelangen, so ist alles verloren und es ist nicht einmal mehr eine Vergütung nach klassischem Ritual möglich. Dann bleibt der Geschädigten nur, einen new-yorker oder mannheimer Staatsanwalt als Vergeltungswaffel einzusetzen. Auch hier ist die Wahl schwierig, da diese Staatsanwälte sich nicht mehr an die erwarteten Verhaltensmuster halten. So hätte ein mannheimer Staatsanwalt die gesetzliche Pflicht, auch Beweise für die Unschuld des Beklagten zu suchen, unterlässt dieses aber oder bewertet diese trotzdem gegen den Beklagten und verlangt eine weitere Inhaftierung, während new-yorker Staatsanwälte parteiisch sein dürfen, aber kurioserweise bei berechtigten Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin trotzdem eine vorzeitige richterliche Entscheidung für eine Freilassung des Beklagten bewirken. (Irgendwie ist das „verkehrte Welt“.)

In der Moderne wird der Vergewaltigungsvorwurf gerne eingesetzt, um politische Gegner oder missliebige Personen auszuschalten. Auch hier ist das Risiko sehr hoch, da der Freier nun nichts mehr zu verlieren hat, es sei denn, er ist Franzose: da zählt diese Affäre ganz anders und beweist lediglich, wie potent der Kerl doch noch ist. In Deutschland würde eine solche Konstellation genutzt, um eine Alice Schwarzer wiederzubeleben, für die allein der Vorwurf der Vergewaltigung genügt, den Kerl rechtskräftig einsperren zu lassen.

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