Diskussion:Platitüde
Sollen wir die gewählten Beispiele etwa als Verunglimpfung des scherzherzoglichen Hauses zu Kalau auffassen :-)? Darauf stehen nach § 2 Abs. 1 KStG mehrere Jahre Ekelhaft, Freundchen.--Palm Kunkel 23:49, 12. Jul. 2011 (NNZ)
Sollen wir die gewählten Beispiele etwa als Verunglimpfung des scherzherzoglichen Hauses zu Kalau auffassen :-)? Darauf stehen nach § 2 Abs. 1 KStG mehrere Jahre Ekelhaft, Freundchen.--Palm Kunkel 23:49, 12. Jul. 2011 (NNZ)