Laienhaft

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Unter einer Laienhaft versteht der Experte ein rechtliches Verfahren zur Steigerung des durchschnittlichen Intelligenzquotienten einer Nation.

Bei der Laienhaft werden alle Nichtexperten für unbestimmte Zeit inhaftiert. Diese Aktion wird meist von den Statistischen Ämtern eines Staates durchgeführt. Damit das Vorhaben auch ohne störende Gegenwehr durchgeführt werden kann, unterstellt man in der Regel Exekutive, Legislative, Lokomotive sowie Judikative und Initiative genau diesen Ämtern. Diese dann alle Staatsgewalten auf sich vereinende Superbehörde kann die Aufgabe dann ohne große Probleme durchführen. Sie kann hierbei sogar wegen der unzähligen ihr vorliegenden Informationen sogar regionale Unterschiede berücksichtigen, bis es nur noch Experten und Facharbeiter im gesamten Staat gibt. Bei Auflösung der Superbehörde und Rückführung dieser zu ihren originären Aufgaben, man sich in Chefetagen aber damit brüsten, eine Statistik über die intelligenteste Herde zu führen.

Nur ein kleiner Haftstreifen

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