Reinreiergebot

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
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Das Reinreiergebot wurde im Mittelalter in Deutschland erfunden und besagt

§1 Wer reiern will, der tue dies ungeniert und volles Rohr.
§2 Man darf reiern, wo und wann mal will.
§3 Man darf alles bereiern, was man will.
§4 Irghendwo reinreiern ist erlaubt. Das ist überhaupt der wichtigste und Namensgebende Paragraph.
$5 Reinen Wein einzureiern wird nicht geduldet. Er muss mit Korn verdünnt werden.
§6 Wer noch nicht reiern kann, der soll weitersaufen.
§7 Wer von zu viel Bier und Korn nicht reiern kann, braucht nur mal den Fernseher anzumachen. Sender und Sendung ist egal, besonders leicht geht es allerdings mit Seifenopern und Nachrichten.
§8 Wer schon gereiert hat, hat noch nicht genug gereiert. Ab zu Paragraph 1.

Das Reinreiergebot wird jährlich auf einer vorbereitenden Sitzung und der Vollversammlung aller Reier, Schafe und Kamele mit Unmengen Reierstoff (Bier und Korn) zelebriert.

Achtung

Das Reinreiergebot bitte nicht mit dem Reinheizgebot verwechseln, da geht es um etwas ganz anderes!