Schachbeschädigung
Version vom 30. September 2011, 16:14 Uhr von Kamel mit Hörnern (Diskussion | Beiträge) (→Methoden: Ergänzung)
Die Schachbeschädigung gilt gemäß der aktuellen Schachregeln als illegale Methode, ein Schachgebot abzuwehren. Ob man damit aber tatsächlich ein Schachmatsch vermeiden kann, hängt von der verwendeten Methode ab.
Methoden
Es gibt verschiedene Methoden, eine Schachbeschädigung durchzuführen, allen gemeinsam ist jedoch die daraus resultierende Unbrauchbarkeit oder Unvollständigkeit des Schachspiels:
- Entfernung einiger gegnerischer Figuren vom Brett (Schachbeschädigung durch Entführung)
- Entfernung aller eigener Figuren von Brett (Schachbeschädigung durch fristlose Kündigung)
- Exekution einiger Figuren mithilfe einer Guillotine (Schachbeschädigung durch Mord)
- Exekution des gegnerischen Königs oder beider Könige (Schachbeschädigung durch Hochverrat)
- Umwerfen aller Figuren durch einen Fausthieb (Schachbeschädigung durch Terroranschlag)
- Umfärben aller schwarzen Felder in weiß oder umgekehrt (Schachbeschädigung durch Vandalismus)
- Zersägen des Brettes und Verschiebung der Teile (Schachbeschädigung durch Tektonik)
- Anzünden des Brettes (Schachbeschädigung durch Pyrotechnik)
- Zerbrechen eines oder mehrerer Türme (Schachbeschädigung durch Denkmalzerstörung)
Rechtslage
Schachgesetzbuch, §404:
- Wer rechtswidrig ein Schach beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild eines Schachs nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
- Der Versuch ist strafbar.
Ein Schach kann als beschädigt angesehen werden, wenn das Spielbrett unbewohnbar geworden ist, oder wenn eine oder mehrere Figuren als vermisst oder tot gelten.
Linkslage
Bei Linkslage gelten die selben Regeln wie bei Rechtslage, lediglich seitenverkehrt.
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