Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentrale Aktenaufsicht/Geschäftsordnung

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Hier veröffentlicht die Zentrale Aktenaufsicht ihre Geschäftsordnung. Achtung: Sie ist noch im Aufbau und noch nicht rechtskräftig!

Präzise Instruktionen zur Zentralen Aktenaufsicht (PIZZA)

§ 1 Vorsitzender

(a) Der Vorsitzende wird durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder gewählt.

(b) Sollte der Vorsitzende sein Amt niederlegen, so kann er einen Stellvertreter bestimmen. Dieser übernimmt das Amt, bis gemäss Absatz (a) ein Nachfolger gewählt wird.

§ 2 Aktenregelung

(a) Die Zentrale Aktenaufsicht ist nach § 4.4 Absatz (b) der Spielregeln zuständig für die Organistaion von Akten.

(b) Sie erlässt eine Aktenordnung, die Regelungen und Normen genau beschreibt.

§ 3 Änderungen der PIZZA

(a) Änderungen an der PIZZA bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Organmitglieder.