Strafgesetzbuch
Version vom 17. Oktober 2011, 17:18 Uhr von Schwer-krimineller (Diskussion | Beiträge)
Im Strafgesetzbuch (StGB) sind alle möglichen Sachen zusammengestellt, die man nicht tun soll, oder für die man Ärger kriegt. Es ist schweinelangweilig, zu lang und zu undurchsichtig, weshalb Reformbestrebungen im Gange sind. Ein Reformvorhaben aus Januar 2005 schlägt vor, das StGB in nur 1 (einem) Paragrafen zusamenzufassen:
§ 1 Wer etwas tut, versucht etwas zu tun oder es unterlässt wird bestraft.
Selbst Kritiker loben die Klarheit der Konzeption.
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