Kopierschutz

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Der Kopierschutz ist der Schutz, der gewährleistet, dass das Kopieren von Kopien gewährleistet ist. Der Kopierschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich seit dem 23.03.1946 nach dem Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft getreten, damit eine Vervielfältigung eben jenen Kopierschutzgesetzes zu ermöglichen, um jedem, der kopieren möchte, eine Kopie zuzusichern. Weiterhin verbietet der Kopierschutz das Kopieren von kopierten Originalen, da Kopien von Originalen laut dem Urheberrecht nur von Urmenschen des Typus Homo sapiens neanderthalensis besessen und vervielfältigt werden dürfen.