Projekt:Bürokratenspiel/11. Runde/Zentralrat für Paragraphenreiter/Geschäftsordnung

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Zentralrat für ParagraphenreiterGeschäftsordnungBesprechungDunkler Keller

Geschäftsordnung

§1: Allgemeines

(a)Es gibt keine Abkürzung für den Zentralrat für Paragraphenreiter. Eventuelle Versuche werden abgelehnt.
(b)Die Mitglieder des Zentralrates für Paragraphenreiter können als Paragraphenreiter bezeichnet werden.

§2: Vorgänge

(a)Anträge und dergleichen haben auf der Seite der Vorgänge zu erfolgen, da der Zentralrat für Paragraphenreiter bislang keine entsprechende Seite besitzt. Der Besprechungsraum ist intern.
(b)Der Zentralrat für Paragraphenreiter ist berechtigt, Anträge ohne jegliche Begründung abzulehnen.
(c)Über das Annehmen oder Ablehnen von Anträgen und dergleichen bestimmt der Zentralrat für Paragraphenreiter in einer Abstimmung in einer Besprechung. Sollte die Abstimmung unentschieden ausgehen, darf der gemäß §3(a) Vorsitzende entscheiden.
(d)Der Vorstand gemäß §3(a) darf jegliche Pflichten und Rechte jederzeit zeitweilig auf den stellvertredenden Vorstand gemäß §3(c) übertragen.

§3: Ämter

(a) Der Vorstand ist stets das dienstälteste Mitglied.
(b) Falls eine 100%-Mehrheit vorliegt, darf der Zentralrat für Paragraphenreiter seine Vorstand absetzten und neu wählen.
(c) Der stellvertretende Vorstand wirde vom Vorstand zu einem beliebigem Zeitpunkt gewählt.

§4: Änderungsbestimmungen

(a)Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit zu ändern.
(b)Andere Paragraphenreiter dürfen jederzeit einen Antrag auf Änderung dieser Geschäftsordnung stellen, dieser darf jedoch vom Vorstand abgelehnt werden.