Einführungsgesetz zum KGB
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| § 1 | Das KGB ist hiermit in Kraft. |
| § 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein Gefühl der Befriedigung. |