Datei Diskussion:Mundlos bei MAD.png

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Version vom 12. September 2012, 10:42 Uhr von 8-D (Diskussion | Beiträge) (Wenn im Sinne $24UrhG ist das rechtlich durchaus zulässig)
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Du kannst doch nicht einfach ein Zeitschriftencover verwenden. MAD ohne Haare ist noch kein eigenständiges Werk, dazu ist der Wiedererkennungswert zu hoch. Ungott (Diskussion) 05:34, 12. Sep. 2012 (NNZ)

Wenn im Sinne $24UrhG ist Solches durchaus zulässig, siehe auch Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern. Bei dem Bild ist davon auszugehen, dass es durch die überaus deutlichen karikierenden Elemente (Glatze, Fahndungsfoto-S/W-Ästhetik) den geforderten "Abstand zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes" erfüllt. Hier ein sehr bekanntes Fallbeispiel (und bei Kronfis Bild tritt die Karikatur sogar noch deutlicher hervor). 8-D (Diskussion) 10:42, 12. Sep. 2012 (NNZ)